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26.3268 · Motion · 2026-03-19

Finanzdepartement

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt mittels folgender Entlastungsmassnahmen (finanzielle Auswirkungen jeweils in Klammer) finanzielle Mittel für dringliche Beschaffungen und den Betrieb zur Stärkung der Gruppe Verteidigung und der Schweizer Armee bereitzustellen:

  1. Asyl, Migration und Schutzstatus S: Plafonierung auf 2 Milliarden Franken pro Jahr und umfassende Reform des Asylsystems (Einsparungen gegenüber Budget 2026: 1.9 Milliarden Franken);

  2. Personalausgaben des Bundes: Plafonierung auf 5.5 Milliarden Franken pro Jahr (Einsparungen gegenüber Budget 2026: 1.2 Milliarden Franken);

  3. Öffentliche Entwicklungshilfe, APD: Plafonierung auf 2 Milliarden Franken pro Jahr (Einsparungen gegenüber Budget 2026: 870 Millionen Franken);

  4. Beratung und externe Dienstleistungen des Bundes: Plafonierung auf 500 Millionen Franken pro Jahr Einsparungen gegenüber Budget 2026: 161 Millionen Franken);

  5. Soziodemografischer Lastenausgleich: Plafonierung auf 300 Millionen Franken pro Jahr (Einsparungen gegenüber Budget 2026: 25 Millionen Franken).

Begründung

Kriegerische Konflikte in fast allen Weltregionen, hybride Bedrohungen, wachsende Abhängigkeiten und die Schwächung der internationalen Ordnung machen die Schweiz verwundbar. Die Verteidigungsfähigkeit ist aktuell unzureichend (Fähigkeitslücken bei Luftverteidigung, Munition, Cyber, Bevorratung etc.), wie der Bundesrat, Armeechefs und die Sicherheitspolitische Strategie 2026 betonen.

Gleichzeitig wachsen die Bundesausgaben stark: Alleine von 2025 auf 2026 sind die budgetierten Bundesausgaben von 86.5 Mrd. auf 90.8 Mrd. Franken angewachsen. Die Prognosen für 2027 deuten erneut auf ein starkes Budgetwachstum hin.

Die Verteidigungsfähigkeit und der Schutz der Bevölkerung ist dringend wiederherzustellen, jedoch ohne Mehrwertsteuererhöhung, sondern durch Entlastungsmassnahmen im Bundeshaushalt. Die dadurch freiwerdenden finanziellen Mittel werden für dringliche Beschaffungen und den Betrieb zur Stärkung der Gruppe Verteidigung und der Schweizer Armee bereitgestellt.

Die vorgeschlagenen Massnahmen sind gezielt, nachvollziehbar und summieren sich auf über 4 Milliarden Franken pro Jahr.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hat dem Parlament das Entlastungspaket 2027 vorgelegt mit dem Ziel, das Wachstum der Armeeausgaben so weit als möglich ausgabenseitig zu kompensieren. Die eidgenössischen Räte haben die oben genannten Bereiche (Asylausgaben, Eigenbereich/Personal, internationale Zusammenarbeit, soziodemografischer Lastenausgleich) diskutiert, über den Umfang der entsprechenden Kürzungen ab 2027 entschieden beziehungsweise diese im Falle des soziodemografischen Lastenausgleichs sogar ausdrücklich verworfen. Der Bundesrat hat am 6. März 2026 eine Vorlage zur Finanzierung von Rüstungsausgaben der Armee durch eine befristete Erhöhung der Mehrwertsteuer in die Vernehmlassung gegeben (https://fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2026/23/cons_1). Er will zunächst die Ergebnisse der Vernehmlassung auswerten und dann über das weitere Vorgehen und allfällige zusätzliche Entlastungsmassnahmen befinden. Das Parlament wird diese Fragen in der Folge beraten können.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.