26.3271 · Interpellation · 2026-03-19
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Wortlaut
Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
Wie wird die Inklusion von Menschen mit Behinderungen bei den von der Schweiz ‒ insbesondere von der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit und vom Staatssekretariat für Wirtschaft ‒ finanzierten Programmen in der Ukraine konkret in die Konzeption und Umsetzung der Projekte einbezogen?
Werden in den von der Schweiz unterstützten Projekten spezifische Kriterien oder Standards bezüglich Barrierefreiheit und Inklusion von Menschen mit Behinderungen angewandt, insbesondere in den Programmen zum Wiederaufbau von Infrastrukturen?
Mit welchen Monitoring- und Evaluationsmechanismen lässt sich überprüfen, ob sich die von der Schweiz finanzierten Projekte an diese Inklusionskriterien halten?
Wie stellt die Schweiz den Einbezug ukrainischer Organisationen von Menschen mit Behinderungen bei der Planung und Umsetzung der von ihr unterstützten Programme sicher?
Begründung
Wegen des Krieges in der Ukraine gibt es massiv mehr Menschen mit Behinderungen. Vor dem Konflikt waren in der Ukraine rund drei Millionen Personen offiziell als Menschen mit Behinderungen registriert, darunter mehr als 230 000 Kinder. Aktuellen Schätzungen zufolge leben heute zwischen fünf und sechs Millionen Menschen mit einer Behinderung, insbesondere infolge kriegsbedingter Verletzungen. Derzeit benötigen rund 1,8 Millionen Menschen mit Behinderungen humanitäre Hilfe.
Vor diesem Hintergrund muss die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in den Programmen für humanitäre Hilfe, Wiederaufbau und Entwicklung systematisch eingebunden werden, allen voran indem die Barrierefreiheit der Infrastrukturen, der Zugang zu Dienstleistungen sowie der Einbezug der Interessenvertretungen sichergestellt wird.
Die Schweiz hat sich verpflichtet, die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) umzusetzen und bei ihrer internationalen Zusammenarbeit den Grundsatz «Leave No One Behind» anzuwenden. Zudem bekräftigt der Bund in der Botschaft des Bundesrats zur Inklusions-Initiative und zum indirekten Gegenvorschlag seinen Willen, die Umsetzung der Verpflichtungen aus der UN-BRK und den Einbezug von Menschen mit Behinderungen in der öffentlichen Politik zu stärken.
Stellungnahme des Bundesrates
Wie der Bundesrat in seinen Antworten auf die Interpellationen 25.3493 Badertscher «Menschen mit Behinderungen in der internationalen Zusammenarbeit» und 22.3293 Schneider Schüttel «Ukraine-Krieg und Menschen mit Behinderungen» festgehalten hat, berücksichtigt die Schweiz die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der internationalen Zusammenarbeit (IZA). Grundlage dafür bilden das von der Schweiz ratifizierte Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung (SR 0.109, Art. 32), die IZA-Strategie 2025-2028 (BBI 2024 1518), die Agenda 2030 (www.agenda-2030.eda.admin.ch) für nachhaltige Entwicklung (Ziel 10) sowie das in letzteren beiden enthaltene Leitprinzip "Niemanden zurücklassen" (leave no one behind). In der an der ersten Ukraine-Wiederaufbaukonferenz (URC2022) verabschiedeten Deklaration von Lugano ist die Inklusion als Prinzip für den Wiederaufbau festgehalten, welche als Referenz im Länderprogramm Ukraine (www.deza.eda.admin.ch > Einsatzländer der DEZA > Ukraine) gilt. 1&2: In ihren Projekten unter jenem Länderprogramm für die Ukraine berücksichtigt die Schweiz die Inklusion von Menschen mit physischen oder psychischen Behinderungen. Barrierefreiheit und Inklusion werden beim Wiederaufbau, sowie beim Neubau von öffentlichen Einrichtungen, Verkehrs- und Versorgungsinfrastrukturen von Beginn an in Planung, technischen Standards und Umsetzung integriert. So wird eine sichere und möglichst selbstständige Nutzung durch alle Bevölkerungsgruppen gewährleistet. Weiter unterstützt die Schweiz die ukrainischen Behörden bei der Bereitstellung von digitalen Lösungen, was auch Personen mit eingeschränkter Mobilität Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen ermöglicht. Im Gesundheitsbereich fördert die Schweiz Programme für die mentale Gesundheit und physische Rehabilitation sowie Reformen für die dezentrale Grundversorgung, welche den Zugang für Menschen mit körperlichen und psychischen Behinderungen erleichtern sowie die Stigmatisierung verringern sollen. Bei Infrastrukturvorhaben berücksichtigt die Schweiz Aspekte der Barrierefreiheit, beispielsweise durch die Installation von barrierefreien sanitären Anlagen in Berufsschulen oder die Bereitstellung von Niederflurtrams. Die Schweiz ist bemüht, die (Re-)Integration von kriegsversehrten Veteranen sowie von Erwachsenen und Kindern mit Behinderungen zu fördern, beispielsweise durch die Unterstützung von Umschulungen und Weiterbildungen, der Eingliederung in den Arbeitsmarkt oder mittels digitaler Projekte. Präventiv sensibilisiert die Schweiz über die Gefahren in minenversetzten Gebieten und unterstützt die humanitäre Minenräumung sowie medizinische Versorgung von Minen-Opfern. 3. Bei Projekten welche spezifische Massnahmen zur Inklusion beinhalten, werden entsprechende Indikatoren und Ziele dargelegt. Es kann im Rahmen einer Evaluation geprüft werden, ob diese für Menschen mit Behinderungen relevant sind, inwiefern Kohärenz mit internationalen Rahmenwerken und Strategien besteht und ob die Zielsetzungen zu ihren Gunsten effektiv erreicht werden. 4. Die Schweiz bezieht ukrainische Behinderten-Organisationen aktiv ein durch Konsultationen und Bedarfsanalysen sowie als Umsetzungs-Partnerinnen. Weiter stärkt die Schweiz gezielt deren Kapazitäten, damit sie sich nachhaltig in politische und institutionelle Prozesse einbringen können. In Zusammenarbeit mit Elternorganisationen unterstützt die Schweiz die Förderung von Berufsorientierungsangeboten und die Stärkung der Bildungs- und Arbeitsmarktpolitik, welche Bedürfnisse von Kindern mit Behinderungen einbezieht. In den frontnahen Gebieten werden Kollektivzentren für Kriegsvertriebene in Zusammenarbeit mit lokalen Organisationen auf ihre Barrierefreiheit überprüft und bei Bedarf verbessert.