26.3275 · Interpellation · 2026-03-19
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Wortlaut
Die Europäische Union treibt mit der Initiative «EU-Inc.» die Schaffung einer einheitlichen, digital gründbaren und grenzüberschreitend nutzbaren Rechtsform für Startups voran. Ziel ist es, regulatorische Fragmentierung abzubauen, Gründungen zu beschleunigen und einen wettbewerbsfähigen europäischen Markt gegenüber den USA zu schaffen.
Da Startups und Scaleups besonders standortmobil sind und regulatorische Rahmenbedingungen international vergleichen, stellt sich die Frage nach den Auswirkungen dieser Initiative auf die Wettbewerbsfähigkeit des Startup-Standorts Schweiz.
Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
Wie beurteilt der Bundesrat die Initiative «EU-Inc.» der Europäischen Unio und deren Zielsetzung?
Welche direkten und indirekten Auswirkungen von «EU-Inc.» erwartet der Bundesrat auf die Attraktivität des Schweizer Standorts für Startups und Scaleups?
Sieht der Bundesrat das Risiko, dass «EU-Inc.» zu einer Verlagerung von Startup-Gründungen oder Holdingstrukturen in den EU-Raum führen könnte, – und dass frühphasige Investitionen (Venture Capital, Angel-Investitionen) vermehrt in EU-Inc.-Strukturen umgelenkt werden?
Wie beurteilt der Bundesrat die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz im Vergleich zu den mit «EU-Inc.» angestrebten Rahmenbedingungen hinsichtlich Geschwindigkeit von Gründungsprozessen, erforderliches Gründungskapital sowie Digitalisierung von Verfahren zur Gründung eines Unternehmens?
Prüft der Bundesrat im Lichte von «EU-Inc.» Anpassungen der Schweizer Rahmenbedingungen für Startups, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit zu sichern?
Sieht der Bundesrat Möglichkeiten, dass die Schweiz direkt oder indirekt an den im Rahmen von «EU-Inc.» entstehenden Strukturen partizipieren oder diese übernehmen kann?
Wie beurteilt der Bundesrat die Möglichkeit, aufgrund der neuen Gegebenheiten (vgl. Bericht zu 21.4422) auch in der Schweiz gründerfreundlichere Rahmenbedingungen zu schaffen – insbesondere vollständig digitale Gründungen ohne Notarpflicht sowie Gründungen einer Gesellschaftsform ohne (oder oder mit weniger) Kapital?
Stellungnahme des Bundesrates
Zu Frage 1: Am 18. März 2026 hat die Europäische Kommission den Entwurf einer Verordnung für eine EU-weit einheitliche, anerkannte und vereinfachte Gesellschaftsform namens «EU Inc.» vorgelegt. Es wird sich zeigen, ob und in welcher Form dieser Vorschlag aufgenommen wird. Da die EU für Schweizer Exportfirmen von zentraler Bedeutung ist, können solche Massnahmen auch für Schweizer Unternehmen vorteilhaft sein.Zu Fragen 2, 3 und 5: Im internationalen Standortwettbewerb geht es immer auch darum, durch spezifische Förderung und Rahmenbedingungen Firmen und Start-ups anzuziehen. Damit Start-ups ihr Innovationspotenzial auch nach der Gründung entfalten und am Markt einbringen können, braucht es weitere günstige Rahmenbedingungen. Der Bundesrat prüft – auch in Beobachtung der Entwicklungen im Ausland – laufend, ob Verbesserungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen angezeigt sind. Im Hinblick auf den Bericht zum Postulat 25.3427 zu Investitionen in Start-ups in der Wachstumsphase wird die Attraktivität des Schweizer Standorts für Start-ups und Scale-ups wie auch die Frage der Abwanderung näher untersucht.Zu Fragen 4 und 7: In der Schweiz besteht nach wie vor Verbesserungsbedarf bei den Rahmenbedingungen der Unternehmensgründung. Die vollständige digitale Gründung (mit notarieller Beurkundung) wird mit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Digitalisierung im Notariat (DNG; BBl 2023 1523) frühestens 2029 möglich. Das DNG bezweckt unter anderem, dass digitale Prozesse im Notariat – und damit auch die Gründung von Gesellschaften – vereinheitlicht und effizient ausgestaltet werden.Das Aktienrecht wurde kürzlich umfassend revidiert. Die Abschaffung der öffentlichen/notariellen Beurkundung bei Unternehmensgründungen wurde vom Parlament verworfen. Bei der GmbH sieht der Bundesrat aktuell keinen Handlungsbedarf. Er lehnt die Schaffung von Gründervorteilen, die Wiedereinführung des teilliberierten Stammkapitals und die Ein-Franken-GmbH ab. Eine Reduktion des Mindeststammkapitals der GmbH wäre nur mit der Einführung von zusätzlichen Gläubigerschutzvorschriften denkbar (siehe Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulates 21.4422, Silberschmidt, 14.12.2021).Zu Frage 6: Für ein Schweizer Unternehmen kann eine Expansion in die EU die Gründung einer separaten Rechtseinheit erforderlich machen. Schweizer Unternehmen, die eine Geschäftspräsenz in der EU aufbauen möchten, dürften in der Regel Zugang zu dieser neuen Niederlassungsform haben. Die erleichterte Gründung von Unternehmen in der EU dürfte insbesondere Schweizer Start-ups zugutekommen, die in der EU zu geringeren Kosten eine Tätigkeit aufnehmen möchten. Nach der derzeitigen Ausgestaltung dürfte das Projekt «EU Inc.» Personen mit Wohnsitz in der Schweiz gegenüber EU-Bürgerinnen und Bürgern nicht benachteiligen. Der Bundesrat erachtet die verbleibenden Schritte zur Einführung einer «EU Inc.» nicht als Anlass zur Sorge im Hinblick auf den Marktzugang.