26.3290 · Interpellation · 2026-03-19
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Wortlaut
Immer wieder kommt es im Zusammenhang mit der peruanischen Minenindustrie zu schweren sozialen Konflikten zwischen Minenbetreibern, staatlichen Sicherheitskräften und der Zivilgesellschaft. Die Provinz Espinar – Standort der Glencore-Tochter Antapaccay – ist ein Gebiet mit überwiegend indigener Bevölkerung (Quechua-Gemeinschaften).
Trotz klaren Verpflichtungen bestehen erhebliche Zweifel daran, dass das Recht auf freie, vorherige und informierte Zustimmung (FPIC) im Rahmen der geplanten Minenerweiterung Ccorohuayco eingehalten wird. Gemeinden berichten von unvollständiger Information, widersprüchlichen technischen Unterlagen und Drucksituationen bei Landverhandlungen.
Hinzu kommen weitere Entwicklungen: eine hohe Umweltbusse der peruanischen Umweltbehörde, wiederholte Ausnahmezustände entlang der Transportstrasse, das erneuerte Kooperationsabkommen zwischen Glencore und der Nationalpolizei sowie die peruanische Straflosigkeitsbestimmung für Sicherheitskräfte.
Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:
Wie viele Dienstleistungs-, Kooperations- oder Sicherheitsverträge zwischen Schweizer Firmen und peruanischen Sicherheitskräften sind dem Bundesrat bekannt?
Was ist dem Bundesrat über die Verträge zwischen Glencore/Antapaccay und der peruanischen Nationalpolizei bekannt und wie beurteilt er die Vereinbarkeit solcher Verträge mit den Voluntary Principles on Security and Human Rights?
Wie beurteilt der Bundesrat die Menschenrechtslage in Espinar?
Wie stellt der Bundesrat sicher, dass Schweizer Unternehmen in Ländern mit indigener Bevölkerung keine Projekte vorantreiben, ohne dass die obligatorischen Konsultationen korrekt durchgeführt werden?
Plant der Bundesrat ein verstärktes Monitoring für Schweizer Firmen in konfliktbetroffenen indigenen Territorien?
Stellungnahme des Bundesrates
1./2. Der Bundesrat verfügt über kein Register der Dienstleistungs-, Kooperations- oder Sicherheitsverträge, die Unternehmen mit Sitz in der Schweiz mit den peruanischen Sicherheitskräften abgeschlossen haben. Solche Abkommen sind nicht meldepflichtig und liegen in der alleinigen Verantwortung der jeweiligen Firmen. Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation 14.3146 darlegte, unterliegen Verträge zwischen Unternehmen und dem peruanischen Innenministerium peruanischem Recht. Der Inhalt der Verträge ist dem Bundesrat nicht bekannt, da diese vollumfänglich unter die Souveränität Perus fallen und nicht schweizerischem Recht unterstehen. Da der Bundesrat keine Einsicht in die Verträge hat, kann er auch nicht sagen, ob sie mit den Freiwilligen Grundsätzen für Sicherheit und Menschenrechte (Voluntary Principles on Security and Human Rights; VPSHR) vereinbar sind. 3. Die Menschenrechtslage in Espinar ist durch wirtschafts- und sozialrechtliche Herausforderungen gekennzeichnet. Dies gilt insbesondere für den Zugang zu Bildung und Gesundheitsversorgung. Dem Bundesrat sind keine aktuellen Vorfälle bekannt, bei denen es zu schweren Menschenrechtsverletzungen gekommen ist. 4/.5. Die Schweiz erwartet von den Unternehmen, dass sie sich an das lokale Recht und an die internationalen Standards halten, vor allem an die UNO-Leitprinzipien, die eine freiwillige und in Kenntnis der Sachlage erteilte vorherige Zustimmung (free, prior and informed consent; FPIC) vorsehen. Sie fördert diese Grundsätze im Rahmen des Nationalen Aktionsplans Unternehmen und Menschenrechte 2024–2027 (https://www.eda.admin.ch > Aussenpolitik > Frieden und Menschenrechte > Menschenrechtsdiplomatie > Wirtschaft und Menschenrechte > Über den Nationalen Aktionsplan (NAP) «Wirtschaft und Menschenrechte 2024-2027) sowie der Sorgfalts- und Transparenzpflicht. Die Umsetzung der FPIC fällt jedoch in erster Linie in die Zuständigkeit des Gaststaats. Im Falle von Vorwürfen setzt sich die Schweiz für einen Dialog ein und bekräftigt ihre Erwartungen über ihre Vertretungen.Am 1. April 2026 hat der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren zum neuen Gesetz über die nachhaltige Unternehmensführung (LGDE) eröffnet, das die Einführung einer Aufsichtsbehörde vorsieht, welche die Einhaltung des Gesetzes durch Grossunternehmen überwachen wird. Aufgrund der rechtlichen Einschränkungen und der Souveränität der Staaten hat der Bundesrat nicht vor, ein weiteres Monitoringinstrument im Ausland einzuführen.