26.3348 · Motion · 2026-03-19
Parlament
Erledigt
Wortlaut
Die Bundesversammlung verzichtet auf die Nutzung der Social-Media-Plattform X.
Begründung
Die Social-Media-Plattform X hat sich seit der Übernahme durch Elon Musk deutlich verändert, etwa in der Radikalisierung der Posts und Diskussionen. Hass, Hetze, Verschwörungserzählungen und Desinformation können ungehindert weiterverbreitet werden. Mit der Einführung des KI-Chatbots Grok, der uneingeschränkt sexistische, gewalttätige, gefälschte oder beleidigende Inhalte liefert, hat sich die Situation noch einmal verschärft. Insbesondere da durch Grok Personen - auch Minderjährige - gegen ihren Willen entkleidet oder in sexualisierten Posen dargestellt werden können.
Aus diesen Gründen haben in den vergangenen Monaten diverse Institutionen, Medienhäuser und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens die Plattform verlassen. Weiterhin auf der Plattform X aktiv sind der offizielle Account des Bundesrates (@bundesrat), verschiedene Staatssekretariate und Verwaltungsstellen sowie der Bundesversammlung (@parl.ch). Mit dem Verbleib legitimiert die Bundesversammlung die Plattform X und trägt zur zusätzlichen Relevanz und zur Steigerung der Sichtbarkeit aller Inhalte bei.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Die Parlamentsdienste sind verantwortlich für die institutionelle Kommunikation der Bundesversammlung. Zentrale Plattform und Referenzpunkt für diese offizielle Kommunikation ist die Internetseite parl.ch. Daneben verantworten die Parlamentsdienste aktuell auch die Präsenz und die Inhalte der Bundesversammlung auf den Social-Media-Plattformen LinkedIn, YouTube, Instagram, Facebook und X.
Die Parlamentsdienste setzen X (vormals Twitter) seit 2015 zum raschen und zielgruppengerechten Verbreiten von Medienmitteilungen der Kommissionen (272 im Jahr 2025), von Informationen zur parlamentarischen Diplomatie sowie für rasche Reaktionen der Ratspräsidentinnen und -präsidenten auf wichtige Ereignisse ein. Ziel ist das unmittelbare und zeitnahe Erreichen politisch interessierter Kreise im In- und Ausland.
X wird vom Bundesrat, von allen eidgenössischen Departementen, einer Vielzahl von Parteien und Ratsmitgliedern, nationalen Parlamenten in Frankreich, Italien oder Österreich, dem Europarat und dem europäischen Parlament, sowie multilateralen Organisationen und Medienschaffenden genutzt. Derzeit gibt es keine vergleichbare Alternative, die ein ebenso breites Publikum erreicht.
Die in der Motion angesprochenen Herausforderungen sind dem Büro bekannt und zeigen sich auch bei anderen Social-Media-Plattformen. Ein isolierter Rückzug von X löst diese grundsätzlichen Probleme der Kommunikation im digitalen Raum nicht.
Der Entwurf eines neuen Gesetzes über Kommunikationsplattformen, der bis zum Februar 2026 in der Vernehmlassung war, soll die Rechte von Nutzerinnen und Nutzern im digitalen Raum künftig stärken und einen umfassenden Regulierungsrahmen für Dienste wie Facebook, X, TikTok oder Google schaffen.
Aufgrund dieser Überlegungen und Entwicklungen unterstützt das Büro die Absicht der Parlamentsdienste, den X-Account der Bundesversammlung vorläufig weiterzubetreiben. Die Parlamentsdienste prüfen die Entwicklungen aber laufend und halten sich die Möglichkeit offen, auch kurzfristig darauf zu reagieren.
Antrag des Büros vom 8. Mai 2026
Das Büro beantragt die Ablehnung der Motion. Eine Minderheit (Bendahan, Schläfli, Rumy, Gysin Greta) beantragt die Annahme der Motion.