Geistes- und Sozialwissenschaften. Anhaltendes Ungleichgewicht bei den Nationalen Forschungsschwerpunkten
26.3355 · Interpellation · 2026-03-20
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Am 30. Januar 2026 gab das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) die Lancierung sechs neuer Nationaler Forschungsschwerpunkte (NFS) bekannt. Unter den bewilligten NFS ist kein einziges aus den Geistes- und Sozialwissenschaften.
Dieser Ausschluss ist kein Einzelfall, sondern Ausdruck eines besorgniserregenden Ungleichgewichts bei den Forschungsprojekten. Seit der Einführung der NFS im Jahr 2001 entfielen weniger als 15 Prozent der lancierten NFS auf die Sozialwissenschaften (6 von 38). Diese Zahlen spiegeln eine anhaltende Marginalisierung von Fachbereichen wider, die für das Verständnis der gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Veränderungen in unserem Land doch von entscheidender Bedeutung sind.
Die Situation ist umso problematischer, als ein sozialwissenschaftliches Projekt, das sich mit Genderfragen befasst und für seine wissenschaftliche Qualität anerkannt ist, abgelehnt wurde. Diese Ablehnung zeugt von einer schwer nachvollziehbaren Einseitigkeit bei der Berücksichtigung der Fachbereiche. Gleichzeitig hielten es die Behörden für notwendig, eine gesonderte Ausschreibung für die Sozialwissenschaften zu veröffentlichen. Damit anerkannten sie die Unzulänglichkeit des derzeitigen Systems. Offenbar können die abgelehnten Projekte erneut eingereicht werden: ein unverständlicher Verlust an Zeit sowie an personellen und finanziellen Ressourcen sowohl für die Forschenden als auch für den Schweizerischen Nationalfonds (SNF).
Angesichts des zunehmenden Haushaltsdrucks im Bereich Bildung und Forschung schürt dieses Ungleichgewicht in der sozialwissenschaftlichen Gemeinschaft berechtigte Besorgnis. Es stellt auch die Prioritäten des Bundes in der Forschungs- und Innovationspolitik in Frage.
Zudem entspricht die Antwort, die der Bundesrat auf die Anfrage Porchet 26.7024 gab, nicht der Realität. Darin verwies er auf „Prioritätsstufen“, die der SNF festgelegt habe, obwohl die Verfahrensregeln ausdrücklich eine nicht klassifizierte Shortlist vorsehen. Dieser Widerspruch lässt ernsthafte Zweifel an der Einhaltung der Verfahren aufkommen. Sollten solche Prioritätsstufen wirklich bestehen, so ist angesichts der Höhe der betreffenden Beträge zusätzlich problematisch, dass völlig intransparent ist, nach welchen Kriterien die Projekte eingestuft und welche Projekte tatsächlich finanziert werden.
Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:
Der SNF hat bekanntlich einen NFS in den Geistes- und Sozialwissenschaften als förderungswürdig eingestuft. Wie begründet der Bundesrat, dass er ein solches Projekt nicht ausgewählt hat?
Seit 2001 entfallen weniger als 15 Prozent der NFS auf die Sozialwissenschaften. Beurteilt der Bundesrat diese Situation als befriedigend? Wie rechtfertigt er dieses Ungleichgewicht, wo doch der SNF selbst versucht, soweit möglich ein Gleichgewicht zwischen den Fachbereichen zu wahren?
Wie verteilt sich das Budget der NFS seit der Einführung dieses Instruments auf die unterschiedlichen Fachbereiche?
Entspricht die Unterrepräsentation der Sozial- und Geisteswissenschaften dem Anteil der Studierenden und Forscherinnen und Forscher, die in diesen Fachbereichen tätig sind? Falls dies nicht zutrifft, wie begründet der Bundesrat diese Ungleichbehandlung?
Ist der Bundesrat nicht auch der Ansicht, dass in den Auswahlverfahren für die NFS die Sozialwissenschaften strukturell benachteiligt werden? Liegt es am Auswahlverfahren des SNF oder an anderen Faktoren? Wie lässt sich das korrigieren?
Ist die Lancierung einer separaten Ausschreibung für die Sozialwissenschaften eine Übergangsmassnahme oder ein Eingeständnis, dass die NFS für diese Disziplinen kein geeignetes Instrument sind? Welches Auswahlverfahren wird bei dieser Ausschreibung angewendet?
Wie kommt es, dass der SNF für die ausgewählten Projekte Prioritätsstufen angibt, obwohl dies im Widerspruch zu seinem eigenen Reglement für die 6. Ausschreibung von NFS steht? Warum wurden die Projektteams nicht über die Priorisierungskriterien des SNF informiert? Wurden die Verfahren eingehalten? Falls nein, warum nicht?
Welche konkreten Massnahmen will der Bundesrat ergreifen, um eine gerechte Finanzierung der Sozialwissenschaften zu gewährleisten?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Auswahl der Nationalen Forschungsschwerpunkte (NFS) richtet sich nach dem Verfahren und den Kriterien, die in der Verordnung des WBF zur Forschungs- und Innovationsförderungsverordnung (Art. 8 Abs. 2, SR 420.111) festgelegt sind. Der Schweizerische Nationalfonds (SNF) macht die wissenschaftliche Evaluation der Eingaben. Die anschliessende forschungs- und hochschulpolitische Evaluation des SBFI erfolgt gemäss den gesetzlichen Kriterien und unter Berücksichtigung der SNF-Evaluation.Von 75 eingereichten NFS-Skizzen entfielen nur zehn auf die Geistes- und Sozialwissenschaften. Die Bedingungen des gesamten Evaluationsverfahren waren für alle Fachbereiche gleich: Für die Skizzenevaluation setzte der SNF vier Fachpanels ein (Empfehlungsrate je 40 %), danach evaluierten interdisziplinäre Panels die Gesuche. Gestützt darauf stellte der SNF eine Shortlist von elf exzellent bewerteten und zur Durchführung empfohlenen Gesuchen zusammen. Diese wurden gemäss den Panelbewertungen zwei Förderprioritäten zugeordnet, wobei diese Priorisierung nur ein Element der abschliessenden Gesamtwürdigung des SBFI darstellte.Im Vergleich zu den übrigen Gesuchen vermochte das einzige Projekt der Shortlist aus dem Bereich der Geistes- und Sozialwissenschaften in der Gesamtevaluation nicht ausreichend zu überzeugen. Als Gründe für die Ablehnung wurden im formellen Entscheid des WBF die unzureichende Koordination zwischen den Teilprojekten sowie die mangelnde Reife des Vorhabens angeführt.Der Bundesrat misst der wissenschaftlichen Diversität eine grosse Bedeutung bei. Aus diesem Grund wird neben den sechs zur Umsetzung beschlossenen NFS ein Zusatzverfahren für den Bereich Geistes- und Sozialwissenschaften lanciert. Dieses soll auch Hinweise liefern, wie das NFS-Auswahlverfahren weiter optimiert werden kann. Das SBFI wird zusammen mit dem SNF und den Akademien einen runden Tisch für die Geistes- und Sozialwissenschaften einberufen, der auch die generelle Frage der Förderung dieses Fachbereichs aufnimmt. Mit diesen Massnahmen wird die Eignung des Förderinstruments NFS für alle Fachgebiete aber nicht in Frage gestellt.In den ersten fünf Serien kamen elf der 42 bewilligten NFS aus dem Bereich der Geistes- und Sozialwissenschaften (Finrisk, Nord-Süd, eikones, Affective Science, Democracy, Trade Regulation, Mediality, Sesam, On the move, Lives, Evolving Language). Im Schnitt flossen pro Jahr 20 Prozent der Bundesbeiträge für NFS in Projekte der Geistes- und Sozialwissenschaften (47 % MINT; 33 % Lebenswissenschaften).