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PFAS-Belastung bei Fischern und in Schweizer Gewässern. Weshalb handelt der Bundesrat nicht entschlossener?

26.3357 · Interpellation · 2026-03-20

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

In der Schweiz wurden in jüngster Zeit hohe PFAS-Belastungen bei Mensch und Umwelt festgestellt. Besonders alarmierend ist ein Fall, in dem ein Fischer, der regelmässig selbst gefangenen Fisch konsumiert, einen PFAS-Blutwert von 537 µg/L aufwies. Das ist das 77-fache dessen, was als gesundheitlich unbedenklich gilt! Gleichzeitig werden in Fischen aus Schweizer Gewässern teilweise stark erhöhte PFAS-Konzentrationen festgestellt. Die Kantone Zug, Aargau, Wallis und St. Gallen habe für gewisse Gewässer Fangverbote erlassen oder Verzehrhinweise publiziert.

Die Situation ist aus gesundheits- und umweltpolitischer Sicht höchst besorgniserregend: PFAS können das Immunsystem beeinträchtigen, die Schilddrüsenfunktion stören, zum Auftreten von Nieren- und Hodenkrebs beitragen, die Leber schädigen, zu erhöhten Cholesterinwerten führen und sich negativ auf die Gesundheit der Mutter und des Embryos auswirken.

Dass Menschen via Konsum von lokal gefangenem Fisch derart hohe Blutwerte akkumulieren können zeigt, dass bisherige Reduktionsmassnahmen völlig unzureichend sind. Angesichts der Persistenz dieser Stoffe droht ohne rasches Handeln eine weitere Anreicherung von PFAS in Umwelt und Bevölkerung.

Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Angesichts dieses Einzelbefundes: Wie schätzt er die PFAS-Belastung der Fischerinnen und Fischer in der Schweiz bzw. ihrer Familien ein?

  2. Falls er hierzu keine Angaben machen kann: Wäre dies möglich, wenn der Bund ein Human-Biomonitoring hätte? Wäre dann die hohe PFAS-Belastung von Menschen, die einheimischen Wildfisch konsumieren, möglicherweise früher aufgefallen?

  3. Was genau empfiehlt er Menschen, welche in den letzten Jahren regelmässig Fische aus Schweizer Seen und Gewässern gegessen haben, zu ihrer eigenen Sicherheit abzuklären/zu tun?

  4. Was genau erklärt er Menschen, welche in den letzten Jahren regelmässig Fisch aus Schweizer Seen und Gewässern gegessen haben, was er gegen die hohe PFAS-Belastung konkret tut – und bis wann?

  5. Welche Sofortmassnahmen ergreift der Bundesrat, um die Fischerinnen und Fischer sowie die Konsumentinnen und Konsumenten von lokal gefangenem Fisch vor einer weiteren Belastung durch PFAS zu schützen?

  6. Werden Blutspenden heute auf ihre PFAS-Konzentration untersucht? Wenn ja, wie hoch ist die durchschnittliche Belastung der Spenden und ab welcher Konzentration werden PFAS-belastete Spenden zurückgewiesen? Wenn nein, warum nicht?

Stellungnahme des Bundesrates

1. In der Pilotstudie zur nationalen Gesundheitsstudie mit knapp 800 Teilnehmenden aus den Kantonen Waadt und Bern wurde beobachtet, dass erhöhte Blutkonzentrationen von Perfluoroctansulfonsäure (PFOS) mit einem höheren Verzehr von Süsswasserfisch verbunden waren (www.bag.admin.ch > Themen > Umwelt & Gesundheit > Chemikalien > Human Biomonitoring (HBM) > Human Biomonitoring Projekte in der Schweiz). Untersuchungen von per- und polyfluorierten Alkylverbindungen (PFAS) in Fischen aus Schweizer Seen haben bestätigt, dass deren PFAS-Belastung von der PFAS-Belastung des Gewässers abhängt. Die Belastung von Fischerinnen und Fischern richtet sich demnach nach der Belastung des befischten Gewässers und der Häufigkeit des Fischverzehrs. Diese Beobachtungen decken sich mit der Einschätzung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, dass Lebensmittel tierischen Ursprungs (Fisch, Fleisch, Eier) die Hauptquellen für die Exposition durch PFAS sind (Risk to human health related to the presence of perfluoroalkyl substances in food; EFSA Journal: 2020-Volume 18, Issue 9). Fischerinnen und Fischer können demnach gegenüber PFAS überdurchschnittlich exponiert sein, da sie häufiger Fisch konsumieren als die Durchschnittsbevölkerung. Oft essen sie zudem Fische aus demselben Gewässer, und wenn dieses stark belastet ist, trägt dies zusätzlich zu einer erhöhten Exposition bei. Aus einem einzelnen Befund lässt sich jedoch keine verlässliche Aussage über die PFAS-Belastung einer gesamten Bevölkerungsgruppe ableiten. 2. Bei einer genügend grossen Stichprobe, die auch kleinere Risikogruppen mit z. B. einem hohen Verzehr von Wildfisch abdeckt, wäre es grundsätzlich möglich, über ein nationales Humanbiomonitoring eine erhöhte PFAS-Belastung früher zu erkennen. 3. und 4. Das zuständige Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) empfiehlt eine Expositionsminderung über eine abwechslungsreiche und ausgewogene Ernährung mit unterschiedlichen Lebensmitteln. Beim Fischkonsum rät es dazu, sowohl zwischen den Fischarten als auch hinsichtlich ihrer Herkunft zu variieren, also zwischen Meer- und Süsswasserfischen sowie Süsswasserfischen aus unterschiedlichen Gewässern. Da PFAS-Belastungen je nach Gewässer und Fischart unterschiedlich ausfallen können, trägt eine solche Vielfalt dazu bei, die Aufnahme von PFAS zu verringern. Bezüglich Einschränkungen und Verboten in der Verwendung von PFAS hat der Bundesrat mehrfach festgehalten, dass er grundsätzlich eine mit der EU harmonisierte Fortschreibung des Chemikalienrechts befürwortet und die Entwicklung in der EU eng verfolgt. Entsprechend prüft und übernimmt die Schweiz in der Regel PFAS-Beschränkungen oder -Verbote der EU. Damit wird das Schutzniveau gleich hoch gehalten, ohne dabei Handelshemmnisse zu schaffen. Für die grosse Stoffgruppe der PFAS mit rund 10 000 Einzelstoffen plant die EU aktuell eine umfassende Beschränkung mit zeitlich befristeten oder unbefristeten Ausnahmen für bestimmte Anwendungen. Der Bundesrat wird die Übernahme dieser Regulierung prüfen, sobald sie in der EU verabschiedet wurde. 5. Die geltenden Höchstgehalte für PFAS in vermarkteten Lebensmitteln, so auch für Fisch im Handel, müssen zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten eingehalten werden. Eine für das Ende des zweiten Quartals 2026 geplante Weisung des BLV zum Vorgehen bei Überschreitung dieser Höchstgehalte soll den Vollzug in den Kantonen vereinheitlichen und damit den Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten weiter stärken. Der Verzehr von selbstgefangenen Fischen (Eigengebrauch) fällt nicht unter das Lebensmittelgesetz (Art. 2 Abs. 4; LMG [SR 817.0]). Es können daher lebensmittelrechtlich keine Massnahmen getroffen werden. Für allfällige Massnahmen im Bereich der Hobbyfischerei (Verzehrsempfehlungen, Fischereiverbote) liegen Hauptverantwortung und Zuständigkeit bei den Kantonen. 6. In der Schweiz werden Blutspenden derzeit nicht routinemässig auf PFAS untersucht, da es keine offiziellen Grenzwerte gibt, ab denen Spenden zurückgewiesen werden müssten. PFAS gelten als Umweltkontaminanten mit langfristigen Gesundheitsrisiken, nicht als akute Gefahr für Empfängerinnen und Empfänger.

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