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Gezielter und kurzfristiger Ausbau der humanitären Minenräumung in der Ukraine, ohne andere Krisenregionen zu vernachlässigen

26.3360 · Postulat · 2026-03-20

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, in welchem Umfang die Schweiz ihre Unterstützung im Bereich der humanitären Minenräumung ausbauen kann. Organisationen wie die Fondation suisse de déminage (FSD) oder die humanitäre Minenräumung durch SWISSINT leisten direkte Hilfe durch den Einsatz spezialisierter Einheiten sowie durch gezielte Aufklärungs- und Ausbildungsarbeit. Dadurch werden lokale Akteure befähigt, Minenräumung künftig eigenständig weiterzuführen.

Begründung

Die Schweiz hat für den Wiederaufbau der Ukraine bis 2036 Mittel in Höhe von 5 Milliarden Franken vorgesehen. Es stellt sich die Frage, ob ein Teil dieser Unterstützung gezielter und kurzfristiger eingesetzt werden kann, um die Ukraine in ihrem Abwehrkampf gegen den völkerrechtswidrigen Angriff Russlands wirksam zu unterstützen.

Die humanitäre Minenräumung gehört zu den Massnahmen mit unmittelbarer Wirkung für die Zivilbevölkerung. Sie ermöglicht den raschen Zugang zu Infrastruktur wie Verkehrswegen und Schulen und schafft die Voraussetzung für die Wiederaufnahme landwirtschaftlicher Produktion.

Gemäss dem «Kiel Institut für Weltwirtschaft», welches im Rahmen des «Ukraine Support Tracker» die internationalen Unterstützungsleistungen analysiert, liegt die Schweiz im Verhältnis zu ihrem Bruttoinlandprodukt im internationalen Vergleich unter dem Durchschnitt. Eine gezielte Verstärkung der Unterstützung im Bereich Minenräumung könnte hier einen sichtbaren und wirksamen Beitrag leisten.

Die Schweiz verfügt in diesem Bereich über ausgewiesene Kompetenzen – sowohl staatlich als auch durch spezialisierte Organisationen mit operativer Erfahrung. Zusätzliche Mittel könnten daher effizient und rasch umgesetzt werden.

Der Fokus auf die Ukraine darf jedoch nicht dazu führen, dass andere Krisenregionen vernachlässigt werden. Es ist sicherzustellen, dass eine allfällige Verstärkung der Unterstützung nicht zulasten bestehender Engagements in anderen Einsatzgebieten erfolgt.

Vor diesem Hintergrund soll geprüft werden, inwiefern der Bund seine Investitionen in die humanitäre Minenräumung insgesamt erhöhen und gleichzeitig eine ausgewogene geografische Verteilung der Mittel gewährleisten kann.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Seit über 30 Jahren arbeitet die Schweiz im Bereich der humanitären Minenräumung und hat dabei umfassende Kompetenzen in Zivilgesellschaft, Privatsektor, Verwaltung und Forschung aufgebaut. Gleichzeitig setzt sie sich als Fürsprecherin des humanitären Völkerrechts sowohl auf multilateraler als auch auf bilateraler Ebene für das Verbot von Personenminen ein. So ratifizierte sie im Jahr 1998 das internationale Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Anti-Personenminen und über deren Vernichtung (Ottawa-Abkommen, SR 0.515.092). Seit 2023 besteht zudem ein Aktionsplan Humanitäre Minenräumung, der die Ausrichtung des Einsatzes des Bundes im Bereich der humanitären Minenräumung festlegt. Die Ukraine ist eine der Prioritäten. 2023 beschloss der Bundesrat ein Unterstützungspaket von 100 Millionen Franken für die Minenräumung in der Ukraine (2024–2027). Dieses ist ein wichtiger Teil der Schweizer Unterstützung der Ukraine, da die Räumung von Minen entscheidend für Wiederaufbau, Landwirtschaft und die Rückkehr der Bevölkerung ist. Die Schweiz zählt dabei zu den wichtigen internationalen Gebern und Wissensträgern. Die Schweiz arbeitet eng mit Schweizer und Internationalen Nichtregierungsorganisationen wie dem Internationalen Zentrum für humanitäre Minenräumung in Genf und der Fondation Suisse de Déminage zusammen und unterstützt diese finanziell sowie technisch, etwa durch Maschinenlieferungen und die Ausbildung von Fachkräften. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die Minenräumung eine langfristige Planung erfordert, da Faktoren wie Wetter und Bodenbedingungen die Einsätze zeitlich stark begrenzen. Gleichzeitig legt die Schweiz grossen Wert auf Nachhaltigkeit, indem sie gezielt lokale Kapazitäten stärkt, um Wissen langfristig im Land zu sichern. Neben der Minenräumung beteiligt sich die Schweiz auch weiter am Wiederaufbau der Ukraine: Bis 2036 sind insgesamt rund 5 Milliarden Franken vorgesehen, davon 1,5 Milliarden für 2025–2028 im Rahmen der Strategie für die internationale Zusammenarbeit (BBI 2024 1518). Der Bundesrat misst der langfristigen Unterstützung der Ukraine grosse Bedeutung bei. Gleichzeitig erachtet er es als angezeigt, die aktuellen Massnahmen zunächst umzusetzen und die daraus gewonnenen Erfahrungen abzuwarten, bevor über eine weitergehende Verpflichtung im Bereich der humanitären Minenräumung entschieden wird. Die zukünftige Finanzierung bleibt Gegenstand parlamentarischer Budgetentscheidungen. Vor diesem Hintergrund erachtet der Bundesrat einen Bericht im Sinne des Postulates derzeit als nicht erforderlich.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

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