Lexipedia

26.3368 · Motion · 2026-03-20

Bundeskanzlei

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat und die Bundesverwaltung verzichten auf die Nutzung der Social-Media-Plattform X.

Begründung

Die Social-Media-Plattform X hat sich seit der Übernahme durch Elon Musk deutlich verändert, etwa in der Radikalisierung der Posts und Diskussionen. Hass, Hetze, Verschwörungserzählungen und Desinformation können ungehindert weiterverbreitet werden. Mit der Einführung des KI-Chatbots Grok, der uneingeschränkt sexistische, gewalttätige, gefälschte oder beleidigende Inhalte liefert, hat sich die Situation noch einmal verschärft.

Aus diesen Gründen haben in den vergangenen Monaten diverse Institutionen, Medienhäuser und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens die Plattform verlassen. Weiterhin auf der Plattform X aktiv sind der offizielle Account des Bundesrates (@bundesrat), verschiedene Staatssekretariate und Verwaltungsstellen sowie der Bundesversammlung (@parl.ch). Mit dem Verbleib legitimiert der Bundesrat die Plattform X und trägt zur zusätzlichen Relevanz und zur Steigerung der Sichtbarkeit aller Inhalte bei.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat verfolgt die Entwicklungen der sozialen Medien aufmerksam. Grundsätzlich bieten solche Plattformen Vorteile wie eine grössere Vielfalt an öffentlich sichtbaren Informationen und Meinungen. Sie tragen aber auch zur Verbreitung von Hassrede, Verschwörungstheorien und Desinformation bei. In der Schweiz können dadurch die öffentliche Kommunikation und die Meinungsbildung der Bürgerinnen und Bürger beeinträchtigt werden. Der Bundesrat hat darum vom 29. Oktober 2025 bis 16. Februar 2026 eine Vernehmlassung durchgeführt zu einem neuen Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen (KomPG), das dafür sorgen soll, dass gewisse rechtswidrige Inhalte den Plattformbetreiberinnen unkompliziert gemeldet werden können. Gemäss dem Gesetzesentwurf würden sich die Plattformbetreiberinnen auch zu einem internen Beschwerde- und einem aussergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren verpflichten. Der Bundesrat hat überdies zur Kenntnis genommen, dass die Betreiberin der Plattform X am 14. Januar 2026 über den X-Account @Safety erklärt hat, dass sie die Funktion des KI-Chatbots Grok eingeschränkt habe und «rund um die Uhr» daran arbeite, verletzende und rechtswidrige Inhalte zu löschen. Die Plattform X wird insbesondere für die Verbreitung politischer Inhalte stark genutzt. Sie ist nach wie vor die wichtigste Social-Media-Plattform für die internationale Regierungskommunikation und erlaubt bei Ereignissen schnelle Stellungnahmen und Reaktionen, wie sie von Regierungen heute national wie international erwartet werden. Eine gleichwertige Alternative zu X gibt es bis heute nicht. Das gilt auch für die Kommunikation des Bundespräsidenten, des Bundesrates und einiger Departemente und Ämter. Ihren X-Profilen folgen nach wie vor viele politisch Interessierte, Politikerinnen, Politiker und Medienschaffende. Sie zählen darauf, die Reaktionen und Hinweise auf offizielle Informationen von Regierung und Behörden auf X schnell und zuverlässig zu finden. Die Präsenz auf X kann auch nützlich sein, um Desinformationskampagnen mit offiziellen Informationen einzudämmen. Aus diesen Gründen soll an der Möglichkeit der Nutzung der Plattform X durch Bundesrat und Bundesverwaltung festgehalten werden. Dies könnte sich zum Beispiel ändern, wenn X seine Position als wichtigste Plattform für den schnellen diplomatischen Austausch in der internationalen Regierungskommunikation verlieren sollte oder zu wenig unternehmen würde, um die Verbreitung rechtswidriger Inhalte zu verhindern.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

eXit. Der Bundesrat und die Bundesverwaltung sollen auf die Nutzung der Social-Media-Plattform X verzichten | Lexipedia | Lexipedia