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26.3377 · Interpellation · 2026-03-20

Departement des Innern

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Nachdem für Hecht und Egli aus dem Zugersee wegen zu hoher PFAS-Belastung Verkaufsverbote ausgesprochen wurden, dürfen jetzt auch Hechte aus dem Hallwilersee nicht mehr kommerziell gefischt werden. Für Hobby-Fischer:innen und Konsument:innen wurden Verzehrempfehlungen ausgesprochen. Bei einem Hobby-Fischer am Zugersee lagen die PFAS-Werte im Blut allerdings bereits 77-fach über dem Wert, der als gesundheitlich unbedenklich gilt. Sein Egli-Konsum liegt im Durchschnitt der Schweizer Bevölkerung. Die EAWAG kommt zum Schluss, dass Menschen, die viel Süsswasserfisch essen, höhere Konzentrationen von PFAS im Blut aufweisen. In der Schweiz gibt es etwa 150 000 Sport- und Hobbyfischer und es wird vergleichsweise viel Wildfang konsumiert.

Auf meine Frage 26.7179 sagt der Bundesrat, dass die Situation je nach Gewässer und Fischart sehr unterschiedlich aussehe. In manchen Fällen würden Fang- und Verkaufsverbote ausgesprochen, in anderen nur Verzehrempfehlungen. Der Konsum von Egli sei je nach Region nicht zu empfehlen, es handle sich dabei aber um keine exakte Wissenschaft. Man müsse die Informationen noch verbessern, um die Bevölkerung zu beruhigen.

Laut dem Bericht zum Postulat 22.4585 Moser wurde Ende 2024 eine Arbeitsgruppe gegründet mit dem Ziel, für die Kantone ein einheitliches Vorgehen bei PFAS-Grenzwertüberschreitungen in Lebensmitteln zu erarbeiten und so dem kantonalen Flickenteppich entgegenzuwirken.

Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Welche gesicherten Aussagen kann er über die Belastung der Bevölkerung mit PFAS und die gesundheitlichen Auswirkungen dieser Belastung treffen? Was bestehen Lücken?

  2. Werden Analysen durchgeführt, etwa bei betroffenen Bevölkerungsgruppen wie Fischer:innen und deren Familien? Falls ja, wann und bei wem? Falls nein, warum?

  3. Ist er der Ansicht, dass die heutige Informationslage eine Herausforderung für durchschnittlich informierte Konsument:innen darstellt? Falls ja, was tut er und bis wann? Falls nein, warum?

  4. Bis wann will er die Bevölkerung darüber aufklären, welcher Fischkonsum gefahrlos möglich ist? Was rät er Liebhaber:innen von Schweizer Fisch heute?

  5. Wer ist Teil der besagten Arbeitsgruppe, was soll sie leisten, wo stehen ihre Arbeiten und bis wann können Kantone und KonsumentInnen mit Informationen, Vorgaben und Vollzugshilfen rechnen?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Die Daten aus der Pilotphase der Schweizer Gesundheitsstudie zeigen, dass die gesamte erwachsene Bevölkerung in der Schweiz mit per- und polyfluorierten Alkylverbindungen (PFAS) belastet ist, mit ähnlichen Werten wie im benachbarten europäischen Ausland (www.bag.admin.ch > Themen > Umwelt & Gesundheit > Chemikalien > Human Biomonitoring (HBM) > Human Biomonitoring Projekte in der Schweiz). Bei einem Teil der Bevölkerung werden gesundheitliche Referenzwerte überschritten, die sich auf Effekte auf das Immunsystem beziehen. Weitere mögliche Auswirkungen von PFAS betreffen die Leber, die Nieren, das Geburtsgewicht, den Cholesterinspiegel und Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Zwei PFAS sind als krebserregend (PFOA) bzw. als möglicherweise krebserregend (PFOS) eingestuft. Wissenslücken betreffen zum einen die Verteilung der Belastung in der Schweiz, weil die Pilotstudie nur zwei Kantone (BE, VD) umfasste. Zum anderen fehlen Daten dazu, wie sich die Belastung im Zeitverlauf auswirkt, womit der Zusammenhang zwischen individueller Belastung und langfristigen Gesundheitseffekten robust belegt werden könnte. Weiterhin sind bisher nur wenige PFAS der mehr als 10’000 Substanzen umfassenden Substanzklasse bezüglich gesundheitlicher Auswirkungen untersucht. 2. Die geplante nationale Gesundheitsstudie wird aufgrund der finanziellen Lage des Bundes nach der Pilotphase nicht weiterverfolgt. National werden daher derzeit keine Untersuchungen zur PFAS-Belastung bei Fischerinnen, Fischern und deren Familien durchgeführt und es sind auch keine Studien dazu geplant. 3. und 4. Über die Websites des Bundesamts für Umwelt (BAFU; www.bafu.admin.ch > Themen > Chemikalien > Dossiers > PFAS – was ist das?) und des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV; www.blv.admin.ch > Lebensmittel und Ernährung > Lebensmittelsicherheit > Stoffe im Fokus > Kontaminanten > Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen) stehen der Bevölkerung Informationen zu PFAS zur Verfügung. Im Rahmen des Aktionsplans zum Umgang mit langlebigen Chemikalien ist vorgesehen, die öffentliche Information zu diesem Thema weiter auszubauen und zu verbessern. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) wird den Aktionsplan in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Departement des Inneren (EDI) und dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) sowie unter Einbezug der Kantone ausarbeiten und bis Ende 2027 dem Bundesrat vorlegen.Für Fische, die in Verkehr gebracht werden, gelten verbindliche Höchstgehalte für PFAS. Diese haben zum Ziel, das gesundheitliche Risiko für die Konsumentinnen und Konsumenten zu minimieren. Fisch kann weiterhin als nährstoffreiches Lebensmittel Bestandteil einer ausgewogenen und abwechslungsreichen Ernährung sein. Da die PFAS-Belastung je nach Gewässer und Fischart variieren kann, empfiehlt das BLV, verschiedene Fischarten aus unterschiedlicher Herkunft zu konsumieren, um die Aufnahme von PFAS möglichst gering zu halten. 5. Die im Bericht in Erfüllung des Postulat 22.4585 Moser «Aktionsplan zur Reduktion der Belastung von Mensch und Umwelt durch langlebige Chemikalien» erwähnte PFAS-Arbeitsgruppe setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der kantonalen Lebensmittelvollzugsbehörden (Vereinigung der Schweizer Kantonstierärztinnen und Kantonstierärzte sowie Verband der Kantonschemikerinnen und Kantonschemiker der Schweiz), des BLV sowie der Bundeseinheit für die Lebensmittelkette zusammen. Diese Arbeitsgruppe hat eine Weisung erarbeitet, die den kantonalen Vollzug bei PFAS-Höchstgehaltsüberschreitungen harmonisieren soll. Deren Publikation durch das BLV ist Ende des zweiten Quartals 2026 geplant.