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Sicherstellung der effizienten Verwendung öffentlicher Mittel. Bewilligungsgesuch zur Freisetzung cisgener Kartoffeln (Linie P49-27)

26.3379 · Interpellation · 2026-03-20

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Agroscope hat beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) ein Gesuch für die Freisetzung der cisgenen Kartoffellinie P49 -27 (Sorte «Innovator») eingereicht als Teil des Nationalen Forschungsprogramms NFP 84 («CRISPS: Editing Sustainable and Innovative Potatoes for Switzerland»). Bereits 2015 wurde ein Freisetzungsversuch mit einer cisgenen Kartoffellinie bewilligt (Gesuch B/CH/16/01), der auf der Einführung desselben Cisgens (Rpi-chc1) mittels Agrobakterium basiert .

Begründung

Im Hinblick auf die Transparenz und die effiziente Verwendung öffentlicher Mittel bitte ich den Bundesrat um Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Welche Gesamtkosten sind für den neuen Freisetzungsversuch vorgesehen und welcher Anteil davon wird mit öffentlichen Geldern finanziert?
2. Welchen Nutzen sieht der Bundesrat in der Finanzierung eines neuen, inhaltlich weitgehend ähnlichen Freisetzungsversuchs, obwohl aus dem früheren Versuch bisher keine publizierten wissenschaftlichen Ergebnisse vorliegen?
3. Das Projekt orientiert sich stark an der geplanten EU -Regulierung . Welche Bedeutung hat diese Ausrichtung für die Schweizer Landwirtschaft, solange diese Regulierung in der EU nicht beschlossen ist und ein entsprechender Gesetzesentwurf in der Schweiz kontrovers
diskutiert wird ?
4. Projektpartner des NFP 84 von der Schwedischen Universität für Agrarwissenschaften (SLU) üben eine Führungsposition bei SolEdits aus, einem Unternehmen, das Dienstleistungen im Bereich der neuen Gentechnik anbietet. Warum wird diese Verbindung nicht transparent offengelegt?
5. Wie begründet der Bundesrat die Finanzierung von Forschungsprojekten, von denen ausländische Unternehmen profitieren angesichts der engen Bundesfinanzen?
6. Für das Cisgen Rpi-chc1 besteht ein erteiltes Patent der Universität Wageningen & Research, welches auch in der Schweiz aktiv ist . Wie stellt der Bundesrat sicher, dass dadurch das Züchterprivileg und die konventionelle Züchtung nicht eingeschränkt werden?
7. Die verwendete Sorte «Innovator» ist primär für industrielle Verarbeitungszwecke bestimmt und weist einen hohen Stickstoffbedarf auf. Welchen konkreten Beitrag leistet ein auf dieser Sorte basierender Versuch zu einer nachhaltigeren Schweizer Landwirtschaft ?
8. Aus welchen Gründen wurde die Öffentlichkeit sowie die Bevölkerung und Landwirtschaft im Umfeld des Versuchsstandortes nicht aktiv über das eingereichte Gesuch informiert?

Stellungnahme des Bundesrates

Der angesprochene Feldversuch findet vollumfänglich im Rahmen des Projektes ‘CRISPS’ statt und wird vom Schweizerischen Nationalfonds (SNF) finanziert. Für die gesamten Feldversuche im Rahmen des CRISPS Projekts, inklusive ein zusätzliches Gesuch, welches noch eingereicht wird, wurden 237'000 CHF bewilligt. Zudem erbringt Agroscope Eigenleistungen von 20’800 CHF für diese Feldversuche. Das aktuelle Gesuch steht im Kontext eines zweiten Freisetzungsgesuchs, welches derzeit erarbeitet wird. Das Testen der Kartoffel-Linie P49-27 unter den lokalen Feldbedingungen ist wichtig, da diese Linie im Rahmen dieses Projekts noch mit neuen Züchtungstechnologien so verändert werden soll, dass ihre Krankheitsresistenz dauerhafter wird. Im weiteren Verlauf des CRISPS Projektes wird P49-27 als wichtige Kontrolle dienen.Die versuchsweise Freisetzung der Kartoffel-Linie P49-27 im Rahmen des erwähnten NFP84-Projektes untersteht den Vorgaben des geltenden Gentechnikrechts. Unabhängig vom Projekt laufen derzeit gestützt auf Art. 37a Abs. 2 Gentechnikgesetz Arbeiten zum Erlass eines neuen Gesetzes für Pflanzen aus neuen Züchtungstechnologien, die die Entwicklungen in der EU berücksichtigen. Die Firma SolEdits ist nicht Teil des Projekts. Die Verbindungen der beteiligten Forschenden wurden im Projektantrag an den SNF offengelegt. Es sind im Projekt keine privaten Unternehmen beteiligt. Resultate aus dem Projekt werden öffentlich publiziert und der Zugang zum genetischen Material ist für Agroscope gesichert.Die Schranken des Schweizerischen Patentrechts, insbesondere das Züchterprivileg (Art. 9 Abs. 1 Bst. e Patentgesetz [PatG; SR 232.14]), gelten unverändert uneingeschränkt für in der Schweiz aktive Patente und können vor Schweizer Gerichten durchgesetzt werden.Das Projekt fokussiert auf die Krankheitsresistenz und die Anpassung an den Klimawandel. Die Nachhaltigkeit soll im Bereich der Verringerung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln und Bewässerung erreicht werden. Insgesamt werden im Projekt zwei der drei für die Schweiz wichtigsten Kartoffelsorten bearbeitet: Innovator und Erika.Wie bei jedem neuen Gesuch für Feldversuche auf der Protected Site wurden die Anstösser an das Versuchsgelände, darunter auch die benachbarten Landwirte, sowie die betroffenen Behörden von Stadt und Kanton Zürich von Agroscope brieflich über das eingereichte Freisetzungsgesuch informiert. Zudem wurde die Öffentlichkeit mit der Publikation des Gesucheingangs im Bundesblatt (BBI 2026 167) am 29. Januar 2026 informiert, und es bestand während 30 Tagen die Möglichkeit, das Gesuch einzusehen.

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