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Attraktive, allgemeine Sicherheitsdienstpflicht statt Abbau. Kompetenzen nutzen, Kosten senken, Versorgung stärken, Sicherheit erhöhen

26.3382 · Motion · 2026-03-20

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, in der Vernehmlassung zur Einführung einer Sicherheitsdienstpflicht unter Integration von Militärdienst, Zivilschutz und Zivildienst auch eine Variante zu unterbreiten, welche eine bedarfsorientierte umfassende Sicherheitsdienstpflicht für alle Schweizerinnen und Schweizer vorsieht. Damit soll dem Anspruch einer umfassenden Sicherheit auch im Milizsystem Rechnung getragen werden und zugleich die Attraktivität des Dienstes, dessen Kosten und die Vereinbarkeit mit Beruf und Familie dank eines kürzeren Dienstes erhöht werden.

Begründung

Das Parlament hat den Bundesrat mit den Motionen 25.3015 und 25.3420 beauftragt, eine Sicherheitsdienstpflicht auszuarbeiten, welche Zivilschutz und Zivildienst in einem neuen Katastrophenschutz fusioniert. Damit würden wichtige Funktionen des Zivildienstes verloren gehen, wie unterstützende Dienste in der Gesundheitsversorgung. Gemäss Evaluation des VBS würde dieses Modell die personelle Alimentierung von Armee

und Zivilschutz weniger nachhaltig sichern, wäre bei der Gleichstellung von Frauen und Männern weniger überzeugend und würde höhere Kosten verursachen. Statt den Zivildienst zu streichen, soll eine bedarfsorientierte allgemeine Sicherheitsdienstpflicht eingeführt werden, die neben dem Militärdienst auch Dienstformen in Katastrophenhilfe, Gesundheitsversorgung, Logistik und Schutz kritischer Infrastrukturen umfasst. Vorbild kann das norwegische Modell sein: Grundsätzlich sind alle dienstpflichtig, effektiv leisten jedoch nur jene Dienst, die geeignet sind und gebraucht werden, eingeteilt nach Fähigkeiten, Motivation und Bedarf. Bereits vorhandene berufliche Kompetenzen oder freiwilliges Engagement, etwa in

Feuerwehr oder Gesundheitswesen, müssen konsequent genutzt werden. Gesamtzahl der geleisteten Diensttage gleich hoch wie heute, stünde ein grösserer Rekrutierungspool zur Verfügung. Dies erlaubt eine stärkere Selektion nach im Berufsleben vorhandenen Kompetenzen, womit die Ausbildungsdauer verkürzt werden kann und zugleich der Nutzen für die Dienstleistenden und die Sicherheitsarchitektur der Schweiz erhöht wird. Kürzere Dienstzeiten pro Person steigern die Vereinbarkeit mit Beruf und Familie bei gleichzeitiger Kostenreduktion für Bund und Wirtschaft. Angesichts der Tragweite einer Reform der Dienstpflicht braucht es eine breite Diskussion zu verschiedenen Varianten in der Vernehmlassung.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Die Schweizer Stimmbevölkerung hat sich am 30. November 2025 deutlich gegen die Volksinitiative «Für eine engagierte Schweiz (Service-citoyen-Initiative)» ausgesprochen, die eine allgemeine Dienstpflicht mit einer breiten Palette von Dienstleistungen vorsah. Damit ist sie der Haltung des Bundesrats gefolgt. Dieses deutliche Resultat hat gezeigt, dass die Ausweitung der Dienstpflicht auf Frauen und zusätzliche Tätigkeitsbereiche keine Unterstützung findet, vor allem wegen der hohen Anzahl an zu leistenden Dienstagen und den hohen Kosten. Das VBS hat die bedarfsorientierte Dienstpflicht gemäss Vorbild Norwegens in seinem "Bericht zur Weiterentwicklung des Dienstpflichtsystems" (2025) (www.vbs.admin.ch > Sicherheit > Sicherheitspolitik > Weiterentwicklung Dienstpflichtsystem > Berichte) bereits geprüft. Der Bericht hat für die bedarfsorientierte Dienstpflicht mehrere problematische Nachteile identifiziert, insbesondere für die Dienstgerechtigkeit und im Kontext der gesamtgesellschaftlichen Gleichstellung. Die bedarfsorientierte Dienstpflicht würde den nicht dienstleistenden Frauen eine zusätzliche finanzielle Last auferlegen, weil sie verpflichtet wären, Wehrpflichtersatzabgabe zu leisten, ohne dass die Gleichstellung in anderen Gesellschaftsbereichen verbessert wird. Eine nochmalige Prüfung der Kombination einer allgemeinen Dienstpflicht und der bedarfsorientierten Dienstpflicht erachtet der Bundesrat deshalb als nicht opportun. Hinzu kommt, dass die Ausweitung der Vernehmlassungsvorlage um eine weitere Variante es erschweren würde, den klaren Auftrag des Parlaments umzusetzen, die Sicherheitsdienstpflicht schnellstmöglich einzuführen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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