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Mehr Verkehrssicherheit durch Einschränkung des Zugangs zu leistungsstarken Miet- und Leasingfahrzeugen für Neulenkende

26.3395 · Motion · 2026-03-20

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die rechtlichen Grundlagen zu schaffen, die den Zugang zu leistungsstarken Motorfahrzeugen über Miet- und Leasingmodelle für Neulenkende stärker einschränken. Ziel ist es, schwere Verkehrsdelikte und Verkehrsunfälle mit Hochleistungsfahrzeugen zu reduzieren. Vorzusehen sind:

1. Einführung eines Mindestalters (z. B. 25 Jahre) oder einer Mindestdauer des Führerscheinbesitzes (z. B. drei Jahre) für die Anmietung oder das Leasing von Motorfahrzeugen mit besonders hoher Motorleistung oder einem hohen Leistungsgewicht.

2. Festlegung eines Leistungs- oder Leistungsgewichts-Schwellenwerts, ab welchem zusätzliche Voraussetzungen für Miet- oder Leasingverträge gelten.

3. Einführung klarer Sorgfaltspflichten für Mietwagenfirmen und Leasinggesellschaften, etwa hinsichtlich Alters- und Fahrerlaubniskontrollen.

Begründung

Schwere Verkehrsdelikte wie extreme Geschwindigkeitsüberschreitungen oder besonders gefährliche Fahrmanöver werden statistisch überdurchschnittlich häufig von jungen Fahrern begangen. Die Unfallanalysen zeigen, dass Faktoren wie mangelnde Fahrpraxis, Selbstüberschätzung und überhöhte Geschwindigkeit bei jungen Lenkenden eine zentrale Rolle spielen. Gleichzeitig zeigt sich, dass bei Raserdelikten oder schweren Unfällen nicht selten leistungsstarke Fahrzeuge beteiligt sind, die gemietet, geleast oder ausgeliehen wurden.

Der erleichterte Zugang zu hochmotorisierten Fahrzeugen über flexible Finanzierungs- und Mietmodelle kann dazu beitragen, dass auch Personen mit geringer Fahrpraxis Fahrzeuge mit sehr hoher Leistung lenken. Gerade in Kombination mit mangelnder Fahrerfahrung erhöht dies das Risiko schwerer Unfälle. Mehrere europäische Staaten haben deshalb spezifische Einschränkungen für Fahranfänger oder junge Fahrerinnen und Fahrer eingeführt, etwa in Bezug auf die Motorleistung von Fahrzeugen. Auch einzelne Mietwagenanbieter wenden bereits interne Alters- oder Leistungsbeschränkungen an.

Die Motion verfolgt einen gezielten und verhältnismässigen Ansatz: Nicht das Eigentum an Fahrzeugen soll beschränkt werden, sondern der Zugang zu besonders leistungsstarken Fahrzeugen über Miet- und Leasingmodelle für Personen mit geringer Fahrpraxis. Damit kann ein spezifisches Risikofeld adressiert werden, ohne den Grossteil verantwortungsvoll handelnder Verkehrsteilnehmender unnötig zu belasten.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Die Verkehrssicherheit ist dem Bundesrat ein grosses Anliegen. Die Unfallursachen bei Neulenkenden sind vor allem Unaufmerksamkeit und Ablenkung, überhöhte oder nicht angepasste Geschwindigkeit sowie Alkoholkonsum. Mangelnde Erfahrung und erhöhte Risikobereitschaft können weitere Risiken darstellen. Kaum eine Rolle bei Autounfällen von Neulenkenden spielt hingegen die Motorleistung der Fahrzeuge. Wie in der Stellungnahme des Bundesrates auf die Ip. 25.4308 Suter «Leistungsbegrenzung für Neulenkende. Handlungsbedarf und mögliche Modelle» ausgeführt, wies in den Jahren 2022 bis 2024 die Hälfte der in der Schweiz immatrikulierten Personenwagen (PW) eine Leistung von 110 kW oder mehr auf. Im Jahr 2020 lag dieser Wert noch bei 103 kW oder mehr. In den Jahren 2020 bis 2024 verursachten Lenkende von in der Schweiz immatrikulierten PW 6782 Unfälle mit Getöteten oder Schwerverletzten. Von diesen PW hatten 43 Prozent eine Leistung von 110 kW oder mehr. PW-Lenkende im Alter zwischen 18 und 24 Jahren und einem Führerausweis auf Probe sowie einem PW mit einer Leistung von 110 kW oder mehr verursachten im Zeitraum 2020 bis 2024 4 Prozent dieser Unfälle.Die Einführung eines Mindestalters oder einer Mindestdauer des Führerausweisbesitzes für die Miete oder das Leasing von leistungsstarken Fahrzeugen würde insbesondere im Kontext der zunehmenden Elektromobilität jungen Fahrzeuglenkenden den Zugang zu «Familienfahrzeugen» erschweren und ihre Fahrpraxis einschränken. Zudem regeln die meisten Autovermieter bereits heute den Zugang zu leistungsstarken Fahrzeugen für Junglenkende restriktiv, beispielsweise durch Altersgrenzen oder hohe Selbstbehalte. Daher sind nach Meinung des Bundesrates die Einführung eines Mindestalters oder einer Mindestdauer des Führerausweisbesitzes für die Miete oder das Leasing von leistungsstarken Fahrzeugen keine wirksamen Massnahmen, um die Verkehrssicherheit weiter zu verbessern und Unfälle zu reduzieren.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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