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26.3400 · Postulat · 2026-03-20

Departement des Innern

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat erstattet im Rahmen der Umsetzung der Agenda Grundversorgung Bericht darüber, ob es Krankheitsbilder gibt, bei denen ein Direktzugang zu ausgewählten Leistungen von Gesundheitsfachpersonen zu einer Kostenreduktion im KVG bei gleichbleibender Behandlungsqualität führt. Zu diesem Zweck werden wissenschaftliche Studien aus dem In- und Ausland sowie Erfahrungen aus dem Ausland bezüglich Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit des Direktzugang geprüft und bewertet. Für die Ausarbeitung des Berichts werden die Verbände der betroffenen Fachpersonen beigezogen.

Begründung

In seiner Antwort auf die Interpellation Stöckli «Kosteneinsparungspotenzial bei Direktzugang zur Physiotherapie» (22.4369) von schreibt der Bundesrat, dass das KVG auf einem «Diagnose- und Anordnungsmonopol der Ärztinnen und Ärzte» basiere. Er hält eine Erweiterung des Kreises der Leistungserbringer mit Direktzugang für nicht angebracht, da dies zu erheblichen Mehrkosten ohne gesundheitlichen Mehrwert führen könne.

In der Zwischenzeit hat der Bundesrat mehrfach betont, dass die interprofessionelle Zusammenarbeit gefördert werden soll, da diese unter anderem einen Beitrag gegen den Ärztemangel leisten kann. Ziel der Agenda Grundversorgung ist es, die Kompetenzen der Fachpersonen zielgerichtet einzusetzen und die interprofessionelle Zusammenarbeit zu verbessern. Die Fragestellung des Direktzugangs bei ausgewählten Leistungen ist im Rahmen des Handlungsfelds A1.3 der Agenda Grundversorgung zu beantworten.

Bei Rücken- und Kniebeschwerden, wie psychischen Störungen und Essstörungen sowie ausgewählten Pflegeleistungen stellt sich die Frage, ob eine vorgängige Konsultation bei den Grundversorgenden nötig ist oder zu Überversorgung führt. Wenn der Direktzugang effizienter und kostengünstiger ist, verstösst das ärztliche «Diagnose- und Anordnungsmonopol» gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot von Artikel 32 KVG.

Hinsichtlich eines Direktzugangs zu prüfen sind die Gesundheitsberufe des Gesundheitsberufegesetzes.

Die eigenständige Leistungserbringung von Bachelor- und Master-Absolventinnen und -absolventen steht im Fokus des Postulats. Nicht ins Postulat zu integrieren sind bereits laufende Arbeiten wie die Umsetzung der Pflegeinitiative.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hat sich mehrfach zur Frage des Direktzugangs zu bestimmten Leistungen geäussert, insbesondere auch zur Physiotherapie (Postulat Carobbio Guscetti 12.3574 «Direkter Zugang zur Physiotherapie», Interpellation Fournier 13.4110 «Physiotherapietarif. Das Ende für selbstständige Physiotherapeutinnen und -therapeuten?», Interpellation Grossen 16.3201 «Direktzugang zu Physiotherapieleistungen», Interpellation Stöckli 22.4369 «Kosteneinsparungspotenzial bei Direktzugang zur Physiotherapie»).Die erste Untersuchung durch einen Arzt oder eine Ärztin, der oder die die notwendigen Therapien anordnen kann, wie dies im System des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) vorgesehen ist, zielt immer darauf ab, eine wirksame, zweckmässige und wirtschaftliche Versorgung der Patientinnen und Patienten zu gewährleisten. Eine Ärztin oder ein Arzt ist aufgrund seiner bzw. ihrer Ausbildung in der Regel in der Lage, latente Gesundheitsprobleme, deren zu späte Behandlung zu Komplikationen und möglicherweise erheblichen Mehrkosten führen könnte, rasch zu erkennen. Der Bundesrat teilt jedoch die Ansicht, dass weiterhin grosse Anstrengungen unternommen werden müssen, um die Zusammenarbeit und die Vernetzung zwischen den Gesundheitsfachpersonen zu verbessern. Tatsächlich kann der Weg der Koordination und Vernetzung es ermöglichen, einen vereinfachten Zugang zu bestimmten Leistungen in Betracht zu ziehen, beispielsweise bei stabilen chronischen Krankheiten. Ohne Koordination besteht bei einem direkten Zugang zu verschiedenen Gesundheitsfachpersonen immer das Risiko höherer Gesundheitskosten, insbesondere durch Mehrfachbehandlungen sowie das Risiko einer geringeren Versorgungsqualität.Die Agenda Grundversorgung verfolgt bereits die in diesem Postulat genannten Ziele. So werden derzeit die Möglichkeiten der interprofessionellen Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Gesundheitsfachpersonen evaluiert, wie auch die Möglichkeiten der Weiterentwicklung der verschiedenen Berufsprofile. Im Rahmen der Umsetzung der 2. Etappe der Pflegeinitiative ist ausserdem vorgesehen, die Ausbildung und Berufsausübung der Pflegeexpertinnen und Pflegeexperten in Advanced Practice Nursing (Pflegeexpertin / Pflegeexperte APN) zu regeln (das Geschäft 25.054 «Bundesgesetz über die Arbeitsbedingungen in der Pflege sowie zur Änderung des Gesundheitsberufegesetzes» befindet sich derzeit in der parlamentarischen Beratung). Das Postulat Streiff 19.4278 «Versorgungslücken schliessen. Es ist Zeit für neue Pflegemodelle» beauftragte den Bundesrat zu prüfen, ob und gegebenenfalls, wie die Leistungen der Pflegeexpertinnen und Pflegeexperten APN in das KVG aufgenommen werden könnten – die entsprechenden Arbeiten sind im Gange.Was die Funktionsweise der Systeme ausserhalb unserer Landesgrenzen betrifft, hatte der Bundesrat bereits Gelegenheit, darauf hinzuweisen, dass andere Länder oft staatliche Gesundheitssysteme oder Systeme mit starker zentraler Steuerung bzw. Globalbudgets kennen. Beispielsweise bezahlt in den Niederlanden die Grundversicherung zwar physiotherapeutische Leistungen ohne ärztliche Anordnung, allerdings nur bei chronischen Krankheiten. Zudem müssen die Versicherten die ersten zehn Behandlungen selbst bezahlen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

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