26.3402 · Postulat · 2026-03-20
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Wortlaut
Der Bundesrat wird aufgefordert zu prüfen, wie eine nationale Dateninfrastruktur für die kurzzeitige Vermietung von Wohnungen über Plattformen wie Airbnb konzipiert sein müsste. Dabei stehen die Erfassung der Daten über Angebot und Nutzung von Wohnungen zur kurzzeitigen Vermietung sowie Möglichkeiten zur Kontrolle der effektiven Nutzung im Vordergrund. Bei der Prüfung sind die unterschiedlichen Kompetenzen von Bund, Kantonen und Gemeinden zu berücksichtigen und allenfalls Verbundlösungen sowie Synergien mit bestehenden Daten wie dem Gebäude- und Wohnungsregister aufzuzeigen.
Begründung
Die kurzzeitige Vermietung von Wohnungen über Plattformen wie Airbnb nimmt auch in der Schweiz immer weiter zu. Von diesem Phänomen sind nicht nur die Städte sondern in zunehmenden Ausmass auch Tourismusgemeinden und selbst ländliche Gemeinden ausserhalb der touristischen Hotspots betroffen. Problematisch wird die kurzzeitige Vermietung, wenn dadurch dauerhaft Wohnungen dem Erstwohnungsmarkt entzogen und die Wohnungsknappheit weiter verschärft wird. Einheimische finden dann ebensowenig erschwinglichen Wohnraum wie Fachkräfte beispielsweise im Tourismus und Gesundheitswesen. Der Fachkräftemangel wird so weiter akzentuiert. Diese Entwicklung schafft vielerorts grosse Probleme und Herausforderungen.
Verschiedene Gemeinden und Kantone haben bereits Regelungen in Zusammenhang mit der kurzzeitigen Vermietung erlassen, zahlreiche weitere prüfen derzeit Massnahmen. Dabei kommen sehr unterschiedliche Lösungen zum Einsatz wie die 90-Tage Regel oder auch raumplanerische Massnahmen wie der Erlass von Erstwohnanteilen oder gar das gänzliche Verbot der kurzzeitigen Vermietung in bestimmten Zonen.
Bei all diesen Massnahmen stellen sich immer wieder die gleichen Grundprobleme: es liegen keine verlässlichen Daten über die kurzzeitige Vermietung vor und die Kontrolle wird massiv erschwert. Die Kontrollen erfolgen oft in mühsamer Kleinarbeit mittels Durchforsten von Online-Angeboten und Abgleich mit der aktuellen Nutzung sowie mit physischen Kontrollen vor Ort. Dabei versucht jede Gemeinde und jeder Kanton ein eigenes System aufzubauen. Dadurch entsteht ein extrem hoher Aufwand, welcher im Zeitalter der Digitalisierung nicht mehr angemessen ist. Der Bundesrat wird deshalb mit dem Postulat aufgefordert, aufzuzeigen, wie ein derartiges System aussehen könnte.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hat seine Haltung zu dieser Frage bereits in der Stellungnahme zur Motion 24.4165 «Kurzzeitvermietungen. Die Wohnungsnot nicht zusätzlich verschärfen», die ebenfalls die Erhebung von Daten über Kurzzeitvermietungen forderte, erläutert. Insbesondere stellt der Bund bereits Statistiken zu Plattformen für Kurzzeitvermietungen zur Verfügung. So wurden im August 2024 erstmals experimentelle Statistiken zur Vermietung über Buchungsplattformen veröffentlicht und im August 2025 aktualisiert (https://www.experimental.bfs.admin.ch/expstat/de/home/projekte/buchungsplattformen.html)
Die Kompetenzen im Zusammenhang mit den Buchungsplattformen liegen hauptsächlich bei den Kantonen, Städten und Gemeinden. Aufgrund der erheblichen regionalen Unterschiede sowohl in Bezug auf die Lage auf dem Wohnungsmarkt als auch hinsichtlich der Bedeutung von Kurzzeitvermietungen scheint es sinnvoll, dass sich die Gemeinden und Kantone spezifische Daten bei Bedarf selbst beschaffen, wie dies in den Kantonen Wallis (https://data.tourobs.ch/#/offer/str) und Waadt (https://insideairbnb.com/vaud/) bereits geschieht.
Im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip und mit Blick auf die angespannte Situation des Bundeshaushalts ist der Bundesrat der Ansicht, dass keine Notwendigkeit für die Entwicklung einer nationalen Dateninfrastruktur über die Kurzzeitvermietung besteht. Entsprechend sieht er auch keinen Bedarf zur Erstellung eines solchen Konzeptes.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.