Für eine Toleranz von 10 Prozent beim höchstzulässigen Gewicht von Strassentransporten, wenn keine exakte Bestimmung des Gewichts der Ladung möglich ist
26.3408 · Motion · 2026-03-20
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, das Strassenverkehrsgesetz (Art. 9) dahingehend anzupassen, dass für alle Fahrzeuge der für den Waren- und Tiertransport zugelassenen Kategorien eine Toleranz von 10 Prozent beim höchstzulässigen Gewicht eingeführt wird, die gelten soll, wenn das Gewicht der transportierten Ware beim Verladen nicht genau bestimmt werden kann.
Begründung
Zahlreiche Branchen verlassen sich auf den Strassentransport, denn dieser ermöglicht es, den spezifischen Bedürfnissen der Wirtschaftsakteure in der ganzen Schweiz in effizienter Weise nachzukommen.
Bei den meisten Warentransporten in der Schweiz kann das Gewicht der geladenen Güter durch Wägen exakt bestimmt werden. In manchen Fällen ist es jedoch nicht möglich, das Gewicht der geladenen Waren exakt zu wägen oder zu ermitteln, wobei dies Fahrzeuge aller Kategorien betreffen kann, die für den Transport von Gütern oder Tieren zugelassen sind.
Dies gilt insbesondere für den Transport von in Wäldern verladenem Holz, Materialien von einer Baustelle, auf Landwirtschaftsbetrieben verladenen Nutztieren oder am Feldrand verladenem Erntegut. In diesen Fällen ist es einfach nicht möglich, das Gewicht der verladenen Waren oder Tiere genau zu bestimmen.
Bei polizeilichen Kontrollen werden Fahrzeugführerinnen und -führer hart bestraft, wenn das Gesamtgewicht ihres Fahrzeugs die gemäss Fahrzeugausweis zulässige Last überschreitet. Es kann sogar bis zum Entzug des Führerausweises kommen, selbst wenn es der Fahrzeugführerin oder dem Fahrzeugführer nicht möglich war, das Gewicht der Waren oder Tiere beim Verladen genau zu bestimmen.
Ich beauftrage den Bundesrat, das Strassenverkehrsgesetz dahingehend anzupassen, dass für alle Fahrzeuge der für den Waren- und Tiertransport zugelassenen Kategorien eine Toleranz von 10 Prozent beim höchstzulässigen Gewicht eingeführt wird, die gelten soll, wenn das Gewicht der transportierten Waren oder Tiere nicht genau bestimmt werden kann.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hat grundsätzlich Verständnis für das Anliegen. Da sich die Toleranzwerte nachteilig auf die Strassenverkehrssicherheit auswirken, ist er aber der Meinung, dass die von der Motionärin geschilderten Herausforderungen auch ohne Einführung eines Toleranzwerts lösen lassen. Dies hat der Bundesrat in seiner Stellungnahme zur gleichlautenden Motion Nicolet (24.3150; «Für eine Toleranz von 10 Prozent beim höchstzulässigen Gewicht von Strassentransporten, wenn keine exakte Bestimmung des Gewichts der Ladung möglich ist») ausgeführt, die am 19.3.2026 vom Nationalrat knapp abgelehnt worden ist: Einerseits können Fahrzeuge mit ab Fabrik eingebauten Wiegesystemen bestellt werden, andererseits lassen sich auch bereits in Verkehr stehende Fahrzeuge relativ einfach und günstig mit Wiegesystemen nachrüsten. Die Einführung einer Toleranz von 10 Prozent auf das Gesamtgewicht bei Güter- oder Tiertransporten würde in der Praxis die Gefahr mit sich bringen, dass die neue Toleranz bei der Beladung bereits berücksichtigt wird. Die Umsetzung der Motion würde faktisch zu einer Eröhung des Gesamtgewichts um 10 Prozent führen. Die Überschreitung des Gesamtgewichts beeinträchtigt jedoch die Betriebssicherheit des Fahrzeugs, insbesondere wenn das vom Hersteller garantierte Gewicht überschritten wird.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.