Lexipedia

Unterstützung der kubanischen Zivilbevölkerung statt politischer Untätigkeit

26.3423 · Interpellation · 2026-03-20

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Kuba befindet sich in einer schweren wirtschaftlichen und humanitären Krise. Besonders betroffen ist die Zivilbevölkerung, die unter Versorgungsengpässen, Stromausfällen, Medikamentenmangel und eingeschränkten Möglichkeiten für internationale Zahlungen leidet. Gleichzeitig erschweren die völkerrechtswidrigen und extraterritorial angewandten US-Sanktionen sowohl aus der Schweiz heraus als auch innerhalb der Schweiz den Zahlungsverkehr und humanitäre Unterstützung, während sich der Bundesrat bislang sehr zurückhaltend verhält.

In diesem Kontext bitte ich den Bundesrat, um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie beurteilt er die Auswirkungen der extraterritorialen Anwendung von US-Sanktionen auf die kubanische Zivilbevölkerung, insbesondere wenn dadurch Überweisungen, Zahlungen für Güter des täglichen Bedarfs oder humanitäre Unterstützung aus der Schweiz faktisch verhindert werden?

  2. Was unternimmt er konkret, damit Schweizer Banken und andere Finanzintermediäre rechtssicher Zahlungen im Zusammenhang mit humanitären, familiären oder zivilgesellschaftlichen Zwecken nach Kuba abwickeln können, ohne aus Angst vor US-Sanktionen sämtliche Transaktionen pauschal zu blockieren?

  3. Wie schätzt er den Umstand ein, dass Schweizer Banken selbst innerhalb der Schweiz Zahlungen mit Bezug zu Kuba verweigern – auch wenn diese eindeutig für humanitäre Zwecke sind – und damit faktisch die extraterritorialen US-Sanktionen innerhalb der Schweiz anwenden?

  4. Ist er bereit, gegenüber den USA oder in geeigneten multilateralen Foren klarer gegen die extraterritoriale Wirkung dieser Sanktionen Stellung zu beziehen, wenn diese faktisch auch die Handlungsmöglichkeiten der Schweiz einschränken?

  5. Welche konkreten Massnahmen ergreift die Schweiz derzeit zur Unterstützung der kubanischen Zivilbevölkerung in den Bereichen Gesundheit, Ernährungssicherheit oder Stromversorgung?

  6. Wie beurteilt der Bundesrat heute den Entscheid, die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit der DEZA in Kuba beziehungsweise in Lateinamerika zurückzufahren? Ist er bereit, diesen Entscheid angesichts der aktuellen Lage zu überprüfen?

  7. Welche Möglichkeiten sieht der Bundesrat, humanitäre Ausnahmen, alternative Zahlungsmechanismen oder andere pragmatische Instrumente zu fördern, damit Hilfe aus der Schweiz die kubanische Bevölkerung tatsächlich erreicht?

  8. Welche weiteren Massnahmen zum Schutz der kubanischen Zivilbevölkerung prüft er?

Stellungnahme des Bundesrates

1.-3. Der Bundesrat zeigt sich über die sich verschlechternde humanitäre Lage in Kuba besorgt, insbesondere beim Zugang zu Gesundheitsversorgung und Lebensmitteln. Er steht extraterritorialen Sanktionen kritisch gegenüber, wie in seinem Bericht in Beantwortung des Postulats 20.4332 dargelegt. Gestützt auf die Vertragsfreiheit entscheiden Schweizer Unternehmen eigenständig über ihre Geschäftsbeziehungen. Banken sind verpflichtet, auch Risiken aus ausländischen Sanktionen zu berücksichtigen. Der Bundesrat kann private Unternehmen nicht zur Durchführung von Lieferungen oder Zahlungen verpflichten, auch nicht aus humanitären Gründen. 4. Die Schweiz thematisiert die extraterritorialen Auswirkungen ausländischer Sanktionen regelmässig auf bilateraler und multilateraler Ebene. Seit ihrem Beitritt zur UNO im Jahr 2002 unterstützt sie jährlich die Resolution der Generalversammlung zur Aufhebung des Embargos, die zuletzt im Oktober 2025 mit 165 Ja-Stimmen angenommen wurde. 5., 7. und 8. Das EDA verfolgt die Lage in Kuba in Zusammenarbeit mit der Schweizer Botschaft vor Ort. Wie der Bundesrat bereits in seiner Antwort auf die Frage 26.7292 Arslan «Humanitäre Versorgung und strukturelle Unterstützung für Kuba» festgehalten hat, setzt die Schweiz aktuell ein Projekt zur Trinkwasseraufbereitung in der Stadt Santiago de Cuba um, wodurch 400'000 Einwohnerinnen und Einwohner dauerhaft Zugang zu sauberem Trinkwasser erhalten sollen. Darüber hinaus prüft die DEZA zusätzliche humanitäre Massnahmen als Antwort auf die aktuelle Krisensituation. Sie stützt sich dabei auf bereits vorhandene Partnerschaften mit Regierungs- und Nichtregierungspartnern, wie beispielsweise das kubanische Rote Kreuz. 6. Die Schweiz hat die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit in Kuba und weiteren Ländern in Lateinamerika und der Karibik zugunsten einer verstärkten Zusammenarbeit in anderen Weltregionen per Ende 2024 beendet. Eine Neubeurteilung dieses Entscheides ist aktuell nicht vorgesehen.

Unterstützung der kubanischen Zivilbevölkerung statt politischer Untätigkeit | Lexipedia | Lexipedia