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26.3444 · Interpellation · 2026-03-20

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Im Jahr 2024 hat die Schweiz ihre Ausgaben in der internationalen Zusammenarbeit im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und Rechte (SRGR) stark zurückgefahren. Dies geht aus dem jährlichen «Tracking what counts»-Bericht hervor, der die Ausgaben von 13 europäischen Ländern seit 2009 vergleicht. Konkret hat die Schweiz ihre Ausgaben im Bereich der SRGR im Jahr 2024 gegenüber dem Vorjahr um elf Prozent auf 81,24 Millionen Franken gesenkt. Zuvor machten sie 2,1 Prozent der öffentlichen Entwicklungshilfe aus. Während die Ausgaben im Bereich der SRGR jahrelang relativ stabil geblieben sind, kürzt die Schweiz ihre Unterstützung ausgerechnet in einem Moment, in dem sie angesichts akuter humanitärer Krisen, des wachsenden Drucks auf die Frauen- und Menschenrechte sowie geopolitischer Umwälzungen besonders wichtig wäre.

Ich stelle dem Bundesrat folgende Fragen:

1. Wie rechtfertigt der Bundesrat die erwähnten Budgetkürzungen? Weshalb reduziert die Schweiz trotz des dringenden Handlungsbedarfs ihre Ausgaben im Bereich der SRGR?

2. Die Gesundheit ist eine Priorität der Strategie der internationalen Zusammenarbeit. Wie setzt die Schweiz diese um und mit welchen Mitteln?

3. Ist die Schweiz bereit, sich weiterhin für die Umsetzung des Aktionsprogramms von Kairo der Vereinten Nationen und der entsprechenden Ziele der Agenda 2030 einzusetzen? Wie und mit welchen Mitteln?

4. Ist der Bund bereit, einen angemessenen Beitrag zur Linderung von Not und Armut in der Welt, zur Achtung der Menschenrechte und zur Förderung der Demokratie zu leisten, wie es die Bundesverfassung vorsieht?

Stellungnahme des Bundesrates

1.) Der Rückgang bei den Ausgaben für sexuelle und reproduktive Gesundheit im Zeitraum 2023–2024 entspricht den proportionalen Kürzungen der Gesamtausgaben der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit im Bereich der öffentlichen Entwicklungshilfe der Schweiz für diesen Zeitraum. Es handelt sich also nicht um gezielte Budgetkürzungen im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit. 2.) 3.) Diesbezüglich verweist der Bundesrat auf seine Antworten auf die Interpellationen 25.3065 Arslan «Engagiert sich die Schweiz für die sexuelle und reproduktive Gesundheit?» und 24.3590 Badertscher «Bilanz zum Aktionsprogramm von Kairo. Ungleichheiten bremsen den Erfolg». 4.) Die internationale Zusammenarbeit (IZA) trägt als Instrument der Aussenpolitik zur Erreichung der in Artikel 2 der Bundesverfassung festgelegten Ziele des Bundes bei und beruht auf dem Artikel 54 Abs. 2 der Bundesverfassung. Die laufende IZA-Strategie (BBl 2024 1518), die den Zeitraum 2025–2028 abdeckt, hat die Linderung von Armut, die Förderung von Menschenrechten und Frieden sowie die Unterstützung einer nachhaltigen Entwicklung in den Bereichen Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft zum Ziel. Der angemessene Schweizer Beitrag ergibt sich aus den Verpflichtungskrediten, die das Parlament für die Strategie bewilligt hat.