Lexipedia

Behindern Probleme im Zusammenhang mit Eigentumsübergängen (Rückübertragungen, Heimfall, Rückgabe von Konzessionen) die Entwicklung der in der nationalen Energiepolitik vorgesehenen Wasserkraftprojekte?

26.3459 · Interpellation · 2026-03-20

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Die nationale Energiepolitik sieht den Ausbau von Speicherwasserkraftwerken - sie sind in Anhang 2 des Stromversorgungsgesetzes aufgeführt - sowie die Realisierung des Projekts Chlus vor. Diese Anlagen sind für die Steigerung der Stromerzeugung im Winter von grosser Bedeutung.

Dass Planung und Ausarbeitung der Projekte nicht vorankommen, hängt nicht nur von allfälligen lokalen Einsprachen ab, sondern auch von anderen Gründen; tatsächlich befinden sich alle Projekte mehr oder weniger noch im Stadium der Grobplanung.

Es ist von einer erheblichen Verzögerung bei der Umsetzung die Rede, wobei der Zeitrahmen mittlerweile bei etwa 2040 liegt.

Fragen der Rentabilität, aber auch Eigentumsfragen, d. h. Rückübertragungen, verzögern die Planungs- und Projektierugsprozesse.

Tatsächlich befinden sich fast alle Anlagen, die ausgebaut werden sollen, in der Endphase der Konzessionierung, und die Kantone oder Gemeinden beabsichtigen, die Rückübertragung durchzuführen.

Eine Situation, in der die derzeitigen Eigentümer – in der Regel „Partnerwerke“ – nicht besonders bereit sind, Investitionen zu tätigen, was den Fortschritt der Planung bremst und die Realisierung gefährdet.

Deshalb frage ich den Bundesrat:

  1. Ist dem Bundesrat bekannt, dass es Schwierigkeiten bei der Planung des Ausbaus der genannten Speicherwasserkraftwerke gibt?

  2. Wie weit ist die Planung der 16 Projekte fortgeschritten?

  3. Welche Projekte sind aufgrund des bevorstehenden Eigentümerwechsels ins Stocken geraten oder wurden eingestellt?

  4. Wie gedenkt der Bundesrat diese Situation zu lösen?

Stellungnahme des Bundesrates

Vor der Durchführung des Runden Tischs Wasserkraft waren die Strompreise über mehrere Jahre tief, weshalb nur wenige Projekte vorangetrieben wurden. Entsprechend wurden auch Projekte in Anhang 2 des Stromversorgungsgesetzes (StromVG, SR 734.7) aufgenommen, welche zum Teil noch nicht weit fortgeschritten waren. Die Entwicklung und Bewilligung von Projekten in dieser Grössenordnung benötigen auch im Optimalfall mehrere Jahre, weshalb nicht zu erwarten ist, dass die Anlagen bereits im Bau sind. Dem Bundesrat ist die Bedeutung des Zubaus von steuerbarer Winterproduktion für die Versorgungssicherheit sehr bewusst. Deshalb unterstützt er die Weiterentwicklung und Realisierung der in Anhang 2 des StromVG aufgeführten Projekte im Rahmen der Zuständigkeit des Bundes nach besten Kräften. Zu den Fragen im Einzelnen:1. Das Bundesamt für Energie verfolgt die Entwicklung der einzelnen Projekte. Ob diese letztlich realisiert werden können, hängt insbesondere von der technischen Machbarkeit, der Wirtschaftlichkeit und der Bewilligungsfähigkeit ab. Im Rahmen der vorliegenden Interpellation interessieren primär die konzessionsrechtlichen Fragestellungen. Von den 16 Projekten (inkl. Chlus) sind nur drei Projekte neue Kraftwerke. Bei den übrigen 13 Projekten handelt es sich um Erweiterungen von Kraftwerken mit einer laufenden Konzession. Die Investitionen können bei den letztgenannten allerdings in der Regel bis zum Konzessionsende, an dem die Anlagen heimfallen, nicht vollständig abgeschrieben werden. Diese Problematik kann mit einer Restwertvereinbarung zwischen Konzessionär und Gemeinwesen gelöst werden, womit das Investitionsrisiko jedoch zu (grossen) Teilen auf die Gemeinwesen bzw. einen neuen Konzessionär überwälzt wird. Die konzedierenden Gemeinwesen möchten deshalb verständlicherweise wissen, welche finanziellen Konsequenzen sich für sie aus einer Projektrealisierung ergeben würden. Um die konzessionsrechtlichen Fragen und insbesondere die Restwertentschädigung zu diskutieren, tauschte sich das UVEK im Jahr 2025 mit den Kantonen Bern, Graubünden und Wallis aus. Dabei haben sich die Kantone dahingehend geäussert, dass die gesetzliche Möglichkeit für Restwertvereinbarungen bestehe und sie sich mit den Betreibern werden einigen können. 2. Bei zwei Projekten erfolgt zurzeit keine Planung. Vier Projekte befinden sich im Stadium der Machbarkeitsstudien. Weitere fünf Projekte befinden sich in der Phase Vorprojekt bzw. haben dieses abgeschlossen. Drei Projekte befinden sich im Konzessionsverfahren oder haben die Konzession bereits erhalten. Bei zwei Projekten ist voraussichtlich keine Konzession notwendig. Diese beiden befinden sich im Baugesuchsverfahren. 3. Die Verhandlungen in Zusammenhang mit der Konzessionserteilung sowie des Heimfalls bestehender Anlagen liegen in der Zuständigkeit der konzedierenden Gemeinwesen. Der Bund ist darin nicht involviert. Der Bundesrat hat deshalb keinen Überblick, welche Projekte aufgrund des nahen Konzessionsendes stocken oder nicht weiterentwickelt werden. Bei vielen Projekten laufen die Verhandlungen betreffend den Heimfall beziehungsweise die Restwertentschädigung, es sind jedoch noch keine Entscheide gefallen. Für einzelne Projekte (z.B. Marmorera) ist öffentlich bekannt, dass der derzeitige Konzessionär das Projekt nicht weiterentwickelt, solange er nicht die Sicherheit hat, dass er in der nächsten Konzessionsdauer beteiligt sein wird. 4. Die Restwertproblematik wurde bereits in der Motion 23.3021 «Erweiterungs- und Modernisierungsinvestitionen bei Wasserkraftanlagen sicherstellen» aufgenommen. Diese forderte die Ausarbeitung einer gesetzlichen Lösung, damit Erweiterungs- und Modernisierungsprojekte auch dann umgesetzt werden können, wenn sich Gemeinwesen und Konzessionär nicht einigen. Der Bundesrat beantragte die Annahme der Motion und erklärte sich bereit, das Für und Wider einer entsprechenden gesetzlichen Regelung und weiterer Massnahmen zu prüfen. Die Motion wurde jedoch vom Ständerat abgelehnt.

Behindern Probleme im Zusammenhang mit Eigentumsübergängen (Rückübertragungen, Heimfall, Rückgabe von Konzessionen) die Entwicklung der in der nationalen Energiepolitik vorgesehenen Wasserkraftprojekte? | Lexipedia | Lexipedia