Illegale Besetzung im Westjordanland. Wie viele Berichte braucht es noch, bis der Bundesrat endlich handelt?
26.3480 · Interpellation · 2026-03-20
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Wortlaut
Der Bundesrat erklärt regelmässig, er sei „zutiefst besorgt“ über die Eskalation der Gewalt in den besetzten palästinensischen Gebieten, verurteilt die völkerrechtswidrige Besiedlung und bekräftigt sein Engagement für die Zwei-Staaten-Lösung.
Am 17. März 2026 hat das Büro des UNO-Hochkommissariats für Menschenrechte festgestellt, Israel habe den illegalen Ausbau der Siedlungen und die De-facto-Annexion im Westjordanland massiv vorangetrieben. Der Bericht verzeichnet Zehntausende von Vertriebenen, koordinierte Gewalttaten von Siedlern unter Beteiligung oder Duldung der staatlichen Behörden sowie Praktiken, die als Kriegsverbrechen und möglicherweise als Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingestuft werden könnten. Volker Türk fordert ein sofortiges Ende der Besetzung, die Auflösung der Siedlungen und die Rückkehr der Vertriebenen.
Diese Feststellungen reihen sich ein in eine lange Serie von Berichten zahlreicher internationaler Organisationen. Dennoch beschränkt sich die Reaktion des Bundesrats bislang weitgehend auf verbale Verurteilungen, unverbindliche Empfehlungen an Schweizer Unternehmen und diplomatische Appelle. Das Gutachten des Internationalen Gerichtshofs von 2024 verlangt jedoch von der Schweiz, die Besetzung weder anzuerkennen noch zu unterstützen und sich aktiv (durch verbindliche Massnahmen) für deren Beendigung einzusetzen.
Deshalb frage ich den Bundesrat:
Wie viele weitere Berichte internationaler Gremien braucht es noch, damit der Bundesrat Massnahmen ergreift und sich nicht damit begnügt, die Einstellung der illegalen Siedlungen zu fordern, sondern sich tatsächlich für deren Abbau einsetzt?
Welche konkreten politischen, diplomatischen oder wirtschaftlichen Massnahmen hat der Bundesrat seit den jüngsten Feststellungen der UNO geprüft – und welche hat er verworfen? Warum?
Welche konkreten staatlichen Instrumente verhindern heute, dass Schweizer Gelder oder Vermögenswerte in den Siedlungen investiert oder verwendet werden?
Wie begründet der Bundesrat seine Zurückhaltung angesichts der Pflicht der Staaten, schwere Verstösse gegen zwingendes Völkerrecht zu verurteilen und aktiv zu verhindern?
Wie will der Bundesrat sicherstellen, dass die Schweiz weder direkt noch indirekt zur Aufrechterhaltung der Besetzung, zur Vertreibung der palästinensischen Bevölkerung oder zur Straflosigkeit beiträgt?
Stellungnahme des Bundesrates
1, 2 und 4: Die Schweiz ruft Israel regelmässig zur Beendigung der völkerrechtswidrigen Besetzung des palästinensischen Gebiets auf. Sie verurteilt den Ausbau von illegalen Siedlungen im Westjordanland und lehnt Massnahmen ab, die auf territoriale oder demografische Veränderungen im besetzten Palästinensischen Gebiet abzielen. Sie bringt diese Positionen auf multilateraler Ebene und in ihren bilateralen Kontakten mit Israel ein. Entsprechend hat das EDA jüngst die Beschlüsse des israelischen Sicherheitskabinetts vom 8. und 15. Februar 2026, mit denen das Hoheitsgebiet Israels ausgeweitet werden soll, bilateral thematisiert. Hinsichtlich wirtschaftlicher Zwangsmassnahmen sieht das Embargogesetz vor, dass die Schweiz solche erlassen kann, um Sanktionen der UNO oder EU durchzusetzen. Hingegen kann die Schweiz keine eigenständigen Sanktionen erlassen. Derzeit haben weder die UNO noch die EU Sanktionen gegen die israelische Regierung erlassen. 3: Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf den parlamentarischen Vorstoss 25.3759 dargelegt hat, garantiert die Verfassung den Unternehmen die Kapitalverkehrsfreiheit. Investitionen oder Kapitaltransfers dürfen nur in Ausnahmefällen eingeschränkt werden, d. h. wenn dies gesetzlich vorgesehen ist (z. B. durch Sanktionen auf der Grundlage des Embargogesetzes). Es gibt keine gesetzliche Grundlage für ein Verbot, in Unternehmen zu investieren, die in Israel oder in den illegalen israelischen Siedlungen tätig sind. Der Bundesrat rät jedoch natürlichen und juristischen Personen davon ab, wirtschaftliche Aktivitäten in den israelischen Siedlungen zu betreiben, und erwartet von den Unternehmen eine verstärkte Sorgfaltsprüfung. 5: Die Schweiz anerkennt die Hoheitsgewalt Israels über die Grenzen von 1967 hinaus nicht und unterhält keine offiziellen Beziehungen zu Israel ausserhalb dieser Grenzen (ausser bei besonderen Erfordernissen). Sie schliesst keine Verträge mit Israel ab, welche die Gebiete jenseits dieser Grenzen betreffen, und wendet auch keine bestehenden bilateralen Verträge jenseits dieser Grenzen an. Entsprechend unterhält die Schweiz keine wirtschaftlichen oder handelspolitischen Beziehungen zu Israel in Bezug auf das besetzte palästinensische Gebiet. Zudem rät sie natürlichen oder juristischen Personen davon ab, sich in irgendeiner Weise an der Besiedlung dieser Gebiete zu beteiligen. Die Direktion für Völkerrecht des EDA hat, unter Einbezug der zuständigen Ämter, eine Analyse des Gutachtens des Internationalen Gerichtshofs (IGH) vom 19. Juli 2024 erstellt, die der Bundesrat am 29. Januar 2025 zur Kenntnis genommen hat. Die Analyse ist öffentlich (www.eda.admin.ch > Direktion für Völkerrecht > Eingaben an den Internationalen Gerichtshof > Naher Osten) und kommt zum Schluss, dass die Schweiz die vom IGH festgestellten Pflichten für Drittstaaten weitgehend einhält.