26.3490 · Interpellation · 2026-03-20
Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Wortlaut
Mehrere Fachpersonen haben kürzlich auf erhebliche sicherheitspolitische und strategische Risiken beim Kauf der F-35-Kampfflugzeuge hingewiesen, insbesondere vor dem Hintergrund wiederholter Drohungen der Vereinigten Staaten gegenüber Europa. Ich bitte den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:
Rasmus Jarlov, Vorsitzender des Verteidigungsausschusses im dänischen Parlament, bedauert seinen Entscheid aus dem Jahr 2016 für den Kauf von F-35-Kampfflugzeugen. Trotz unterschiedlicher Rahmenbedingungen in der Schweiz und in Dänemark: Befürchtet der Bundesrat, in eine ähnliche Lage zu geraten, sollten die von der Trump-Regierung ausgesprochenen Drohungen gegenüber unseren Partnern wahrgemacht werden? Hat der Bundesrat die dänischen Behörden konsultiert, um Rückmeldungen zu ihren Erfahrungen mit dem F-35 zu erhalten? Wenn nicht, gedenkt er, dies zu tun?
Die Schweiz begründet den Kauf des F-35 mit der Verschlechterung des geopolitischen Umfelds. Besteht durch eine grössere Abhängigkeit von amerikanischer Militärtechnologie ‒ während die Vereinigten Staaten die regionale Stabilität bedrohen ‒ nicht vielmehr die Gefahr, dass sich die Sicherheitsrisiken verschärfen?
Laut Joseph Henrotin, Chefredakteur von Défense & Sécurité internationale und Direktor des «Center for International Risk Analysis and Forecasting» (CAPRI), zeichnet sich der F-35 durch eine hohe Abhängigkeit von IT-Systemen und deren Anbindung an den Hersteller aus. Ist das Flugzeug für seine Funktionsfähigkeit auf obligatorische Updates des Herstellers angewiesen? Wenn ja, welche Systeme oder Technologien sind davon betroffen?
Das Buch «Un avion pour les gouverner tous: le F-35 prisme de la dépendance stratégique européenne» (2026) befasst sich mit Fragen der Souveränität im Zusammenhang mit dem Kampfflugzeug. Wie steht der Bundesrat zu den im Buch entwickelten Thesen, insbesondere zu den Fragen der Souveränität?
Joseph Henrotin ist der Ansicht, der Kauf des F-35 würde die Unabhängigkeit und Neutralität der Schweiz gefährden. Wie begegnet der Bundesrat dieser Kritik?
Wie gross ist der Handlungsspielraum von Schweizer Mechanikerinnen und Mechanikern bei Arbeiten an diesem Flugzeug? Welches Mass an Kontrolle hat Lockheed Martin?
Wann genau gehen die Ersatzteile tatsächlich in das Eigentum der Schweiz über: beim Kauf oder erst nach dem Einbau ins Flugzeug?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Das VBS pflegt den Kontakt mit europäischen Ländern, die den F-35A betreiben, für den Erfahrungsaustausch. Die dänische Regierung hat im Oktober 2025 entschieden, 16 zusätzliche F-35A zu beschaffen und somit seine Flotte auf 43 Flugzeuge zu vergrössern. Daraus lässt sich ableiten, dass Dänemark den F-35A weiterhin als die richtige Wahl erachtet. 2. Die Schweiz ist für die Beschaffung von Rüstungsgütern auf ausländische Hersteller angewiesen und wird es für grosse Systeme auch in Zukunft bleiben. Auch bei europäischen Kampfflugzeugen bestünde neben einer Abhängigkeit zu einem europäischen Land eine Abhängigkeit zu den USA, da bei allen modernen westlichen Kampfflugzeugen die Technologie, welche die Interoperabilität ermöglicht, US-amerikanisch ist. Die Schweiz bestimmt beim F-35A selbst, welche Daten sie über Datenlinkverbindungen mit anderen Luftwaffen austauscht oder welche logistischen Daten an den Hersteller zurückgemeldet werden. Entsprechend wird nicht von einer Verschärfung der Sicherheitsrisiken ausgegangen. 3. Der F-35A benötigt keine obligatorischen Updates des Herstellers, um zu funktionieren. Einzelne Updates können aber erforderlich sein, um die Sicherheit des Systems zu gewährleisten, genauso wie das bei anderen zivilen oder militärischen Flugzeugtypen wie der F/A-18 der Fall ist. Mit regelmässigen Upgrades nach Abschluss der Beschaffung kann auch in Zukunft der Fähigkeitsvorsprung des F-35A erhalten und die Abhaltewirkung gegenüber potenziellen Gegnern sichergestellt werden. Aufgrund der vorgesehenen jahrzehntelangen Nutzung der Flugzeuge und des gleichzeitig voranschreitenden Technologiewandels müssen die Luftfahrzeugsysteme laufend weiterentwickelt werden, um langfristig gegen andere Kampfflugzeuge bestehen und Bedrohungen wirksam abwehren zu können. Es ist deshalb im Interesse der Schweiz, angebotene Updates zu übernehmen. 4. Die Schweiz entscheidet souverän, wann und wie der F-35A zum Schutz des Luftraums und der Bevölkerung und damit zur Gewährleistung der Sicherheit der Schweiz eingesetzt wird. Neben der normalen Ersatzteilversorgung beschafft die Schweiz ein zusätzliches Ersatzteilpaket, mit dem der Betrieb des F-35A auch bei vollständig geschlossenen Grenzen und somit bei komplettem Wegfall der Ersatzteilversorgung während mindestens sechs Monaten sichergestellt werden kann. Dies schafft zusätzliche Unabhängigkeit. Die Instandhaltungsfachleute der Luftwaffe und der RUAG werden zudem alle heute geplanten Arbeiten an den Flugzeugen selbst ausführen können. Der F-35A wird zeitnah das am weitesten verbreitete Kampfflugzeug in Europa sein. Entsprechend sind die industriellen Fähigkeiten zur Instandhaltung und Ersatzteillager in Europa schon heute etabliert und werden in Zukunft noch weiter ausgebaut. Allfällige besondere komplexe Reparaturen können deshalb im nahen Ausland durchgeführt werden. Die Weiterentwicklung des F-35A ist breit abgestützt, da diese durch sieben Partnernationen, davon fünf europäische Länder, bestimmt wird. Aus diesen Gründen ist die Souveränität der Schweiz beim Betrieb des F-35A mindestens so gut gewährleistet, wie dies bei anderen Kampfflugzeugen der Fall wäre. 5. Bei der Beschaffung eines Kampfflugzeugs, das in einem anderen Land hergestellt wird, besteht immer eine gewisse Abhängigkeit. Dadurch werden die Unabhängigkeit und Neutralität der Schweiz aber nicht gefährdet. Bereits heute verfügt die Schweiz über US-amerikanische Kampfflugzeuge des Typs F/A-18. Vollständige Unabhängigkeit beim Betrieb eines Kampfflugzeugs wäre nur möglich, wenn die Schweiz ein solches Flugzeug inklusive seiner Komponenten vollständig selbst herstellen würde. Dies ist aus wirtschaftlichen Gründen heute nicht möglich. 6. Nach Abschluss ihrer Ausbildung können die Instandhaltungsfachleute der Luftwaffe und der RUAG die F-35A selbstständig unterhalten. 7. Ersatzteile, welche Bestandteil des sogenannten Global Support Systems sind, gehen beim Einbau ins Eigentum der Schweiz über. Im Falle eines Ausbaus geht das entsprechende Ersatzteil zurück in den Ersatzteilpool der US-Regierung und somit in deren Eigentum über.