26.3491 · Interpellation · 2026-03-20
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, unter Berücksichtigung der verbrauchsbedingten Treibhausgasemissionen, einschliesslich der importierten Emissionen (Ziel 3), folgende Fragen zu beantworten.
Betrachtet man die seit 1850 – oder, sofern Daten verfügbar sind, seit dem frühestmöglichen Zeitpunkt – weltweiten Treibhausgasemissionen im Hinblick auf die Ziele des Pariser Abkommens:
Wie hoch ist der Anteil der Schweiz an den weltweiten Emissionen, sowohl in absoluten Zahlen als auch pro Kopf?
Wie hoch hätten die Pro-Kopf-Emissionen der Schweiz seit 1850 sein dürfen, wenn die Treibhausgasemissionen weltweit gerecht verteilt worden wären, um eine Erwärmung von 1,5 °C nicht zu überschreiten?
Unter Berücksichtigung der der Bevölkerung jedes Landes entsprechenden Anstrengungen: Wie viel Treibhausgas darf die Schweiz noch ausstossen, um eine Erwärmung von 1,5 °C bzw. 2 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau nicht zu überschreiten? Wie viele Tonnen CO₂ sind das pro Kopf und Jahr? Und wenn man im Rahmen der verfügbaren Daten die historische Verantwortung der Schweiz für die Pro-Kopf-Emissionen berücksichtigt und den Überschuss gegenüber einer gerechten Verteilung der weltweiten Emissionen abzieht, wie viel Treibhausgas dürfen wir dann in absoluten Zahlen und pro Kopf noch ausstossen?
Stellungnahme des Bundesrates
1) Für den Treibhaugasgas-Fussabdruck (Gesamtmenge an Treibhausgasen, die im In- und Ausland verursacht werden, um die inländische Nachfrage zu decken) existiert eine Zeitreihe des Bundesamtes für Statistik für die Jahre 2000–2023. Über dieses Zeitintervall hat der Treibhausgas-Fussabdruck der Schweiz von etwa 151 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten auf etwa 132 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente abgenommen. Im Vergleich zu den globalen Treibhausgasemissionen macht damit der Treibhausgas-Fussabdruck der Schweiz weniger als ein halbes Prozent aus, während der Bevölkerungsanteil der Schweiz an der Weltbevölkerung 2023 bei rund 0.1 Prozent lag. Pro Kopf betrachtet hat der Treibhausgas-Fussabdruck der Schweiz von 2000 bis 2023 von 21 auf 15 Tonnen CO2-Äquivalente pro Kopf abgenommen, während die globalen Treibhausgasemissionen von 5.8 auf 6.5 Tonnen CO2-Äquivalente pro Kopf zugenommen haben. 2) Der Weltklimarat IPCC (Intergovernmental Panel on Climate Change) quantifiziert das globale Treibhausgasbudget, welches für eine Beschränkung der globalen Erwärmung auf 1,5 Grad Celsius (mit einer 50-prozentigen Wahrscheinlichkeit) seit 1850 maximal ausgestossen werden darf, auf rund 3'000 Milliarden Tonnen. Basierend auf einer theoretischen gleichmässigen Pro-Kopf-Verteilung für den Zeitraum 1850 bis 2050 stünden der Schweiz und allen anderen Ländern jährlich Emissionen im Umfang von durchschnittlich etwa 4 Tonnen CO2 pro Kopf zu. 3) Gemäss dem sechsten Sachstandsbericht des IPCC beträgt das verbleibende globale CO2-Budget zur Erreichung des 1,5 Grad-Ziels rund 500 Gigatonnen CO2, jenes zur Erreichung des 2 Grad-Ziels rund 1150 Gigatonnen CO2. Zur Verteilung dieser Budgets wären verschiedene Kriterien denkbar, eine Verteilung proportional zur Weltbevölkerung wie von der Interpellantin gefragt, ist eine Variante davon. Es gibt aktuell keinen von der internationalen Staatengemeinschaft anerkannten Ansatz. Das Übereinkommen von Paris sieht deshalb auch keine solche Verteilung vor. Entsprechend kommen Studien zu einer gewissen Spannbreite an Budgets. Basierend auf einer neuen Studie des Bundesamtes für Umwelt zu den Umwelt-Fussabdrücken der Schweiz (abrufbar unter www.bafu.admin.ch > Publikationen, Medien > Externe Studien > Wirtschaft und Konsum > Umwelt-Fussabdrücke der Schweiz: Entwicklung zwischen 2000 und 2023) dürfte ein bevölkerungsproportional gerechnetes Budget bereits aufgebraucht worden sein.