26.3507 · Motion · 2026-03-20
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, eine gesetzliche Grundlage zu erarbeiten, die:
– eine jährliche, unabhängige Prüfung des systemischen Risikos von grossen Kommunikationsplattformen bezüglich der psychischen Gesundheit der Nutzerinnen und Nutzer, des Schutzes von Minderjährigen, der Sicherheit, der Meinungsfreiheit, der Demokratie, des Auftretens von rassistischer oder sexistischer Gewalt sowie des Schutzes von Personendaten sicherstellt;
– Massnahmen zum Schutz der psychischen Gesundheit der Nutzerinnen und Nutzer vor grossen Kommunikationsplattformen und zum Schutz von Minderjährigen einführt, die auf einer unabhängigen Prüfung basieren und die für den Fall von Verstössen Sanktionen vorsehen.
Begründung
Die grossen Kommunikationsplattformen (namentlich Instagram, Facebook, Snapchat, X und TikTok) nehmen erheblichen Einfluss auf die Meinungsbildung. Trotzdem entgehen sie praktisch jeglicher Kontrolle. Undurchsichtige Algorithmen begünstigen festgefahrene Meinungen und Übertreibungen und schliessen die Nutzerinnen und Nutzer in Blasen ein, die sie intolerant gegenüber abweichenden Meinungen machen. Seit 2025 verzichten viele dieser Online-Plattformen auf jegliche Form des Faktenchecks. Diese Entwicklung, angeführt von Big-Tech-Oligarchen, machen unsere Demokratie anfällig für Destabilisierungsversuche aus dem Ausland. Sie untergräbt das Fundament der Demokratie und des sozialen Zusammenhalts und isoliert die Menschen.
Auf den grossen Online-Kommunikationsplattformen kommt es zu Beleidigungen, Diffamierungen, Cyberbelästigungen sowie rassistischen und sexistischen Angriffen. Die Täterinnen und Täter verstecken sich häufig hinter anonymen Konten und gefährden ungestraft die psychische Gesundheit der Opfer, insbesondere von Kindern und Jugendlichen. Anfang 2026 wurde eine Vielzahl von Nutzerinnen und Nutzern, insbesondere Frauen, Minderjährige und sogar Opfer der Brandkatastrophe von Crans-Montana, auf X durch die künstliche Intelligenz Grok entkleidet oder in beschämenden und entwürdigenden Positionen dargestellt. Dies stellt eindeutig eine Rechtsverletzung dar.
Der Vorentwurf des Bundesgesetzes über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen sieht vor, dass sich die Nutzerinnen und Nutzer im Falle rechtswidriger Inhalte im Zusammenhang mit bestimmten Tatbeständen melden oder beschweren können. Dieses Gesetz soll auch eine Streitbeilegungsstelle und einen jährlichen Transparenzbericht über die Funktionsweise der Tätigkeit der Anbieterinnen von Kommunikationsplattformen oder Suchmaschinen einführen.
Allerdings werden im Vorentwurf weder die psychische Gesundheit der Nutzerinnen und Nutzer noch der Schutz der Minderjährigen erwähnt, zum Bedauern von zahlreichen Fachpersonen und Gemeinwesen. Die digitale Souveränität ist es wert, verteidigt zu werden. Die Probleme, welche die grossen Kommunikationsplattformen für die psychische Gesundheit und den Schutz der Minderjährigen verursachen, sind von grosser Bedeutung und dürfen nicht ignoriert werden.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Die Auswertung der am 16. Februar 2026 beendeten Vernehmlassung zum neuen Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen (VE-KomPG) ist derzeit noch in Gang. Im Rahmen der Vernehmlassung wurde auch die Frage gestellt, ob und welche Jugendschutzmassnahmen in die Vorlage aufgenommen werden sollen. In Artikel 20 VE-KomPG bereits vorgesehen ist die Pflicht von Anbieterinnen von Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen, eine Risikobewertung mindestens für die folgenden systemischen Risiken vorzunehmen: die Verbreitung von mutmasslich rechtswidrigen Inhalten, die nachteiligen Auswirkungen auf die Ausübung von Grundrechten der Nutzerinnen und Nutzer, die negative Folgen für die öffentliche Meinungsbildung, für Wahl- und Abstimmungsprozesse, für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie für die öffentliche Gesundheit. Der Bundesrat möchte der Auswertung der Vernehmlassung nicht vorgreifen und wird nach Kenntnisnahme der Ergebnisse über das weitere Vorgehen entscheiden. Zudem wird der Bundesrat im Bericht in Erfüllung der Postulate 24.4480 Vara «Psychische Gesundheit von Jugendlichen und Exposition gegenüber sozialen Netzwerken. Was wird unternommen?» und 24.4592 Graf «Kinder und Jugendliche vor schädlichem Konsum von sozialen Medien schützen» aufzeigen, wie sich die Nutzung sozialer Netzwerke auf die psychische Gesundheit von Jugendlichen auswirkt. Im Rahmen der Prüfarbeiten wird auch analysiert, inwiefern Altersschranken für soziale Netzwerke sowie weitere Massnahmen zum Schutz junger Menschen vor einer problematischen Nutzung sozialer Netzwerke sinnvoll sind. Bei dieser Ausgangslage ist ein Gesetzgebungsauftrag nicht angezeigt.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.