Vermeidung der Verschwendung fossiler Energien durch unnötig laufende Geräte und Anlagen
26.3513 · Postulat · 2026-03-30
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Überwiesen an den Bundesrat
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht das Potenzial der Verschwendung fossiler Energieträger durch den «Betrieb ohne Nutzen» zu erfassen sowie Massnahmenvorschläge und Anreizmechanismen zu dessen Vermeidung zu unterbreiten.
Eine Minderheit der Kommission (Strupler, Dettling, Egger Mike, Graber, Guggisberg, Imark, Kolly, Riem, Wasserfallen Christian) beantragt, das Postulat abzulehnen.
Begründung
In Erfüllung des Postulats 21.4561 (Egger) hat der Bundesrat im November 2024 einen Bericht zur «Energieverschwendung beim Betrieb ohne Nutzen» vorgelegt. Der Bericht schätzt den nutzlosen Stromverbrauch in den Sektoren Haushalte, Dienstleistungen und Industrie auf 6 bis 7 TWh pro Jahr – ein erhebliches Einsparpotenzial, das rund 12 Prozent des gesamten Stromverbrauchs dieser Sektoren entspricht.
Der Bericht beschränkt sich jedoch ausschliesslich auf den Stromverbrauch und lässt fossile Energieträger vollständig ausser Acht, ohne diese methodische Einschränkung zu begründen. Dies ist aus energiepolitischer Sicht unbefriedigend: Fossile Energieträger machen nach wie vor den Löwenanteil des schweizerischen Endenergieverbrauchs aus. Unnötig laufende Ölheizungen, die ungenutzte Räume beheizen, Erdgasanlagen ausserhalb der Betriebszeiten oder fossil betriebene Fahrzeuge im Leerlauf sind typische Beispiele für einen «Betrieb ohne Nutzen» mit fossilem Energieträger – und damit für unnötige Treibhausgasemissionen. Zur Vollständigkeit des Einsparpotenzials von Energie, insbesondere auch im Hinblick auf die Elektrifizierung von fossilen Technologien und zur damit verbundenen Stromverbrauchsprognose, ist das Postulat um den fehlenden Teil zu ergänzen.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
In der Legislaturplanung hat das Parlament den Bundesrat beauftragt, eine Energieeffizienzstrategie zu verabschieden. Im Rahmen dieser Strategie, die derzeit erarbeitet und voraussichtlich im Herbst 2027 verabschiedet wird, werden Energieeffizienzmassnahmen und -potenziale in allen Sektoren und über alle Energieträger hinweg, auch bei fossilen Energieträgern, analysiert. Zudem werden die bestehenden energiepolitischen Instrumente sowie allfällige Anpassungen geprüft, die zur Umsetzungssteigerung dieser Effizienzmassnahmen beitragen. Zu den in Betracht gezogenen Massnahmen gehört unter anderem auch die Vermeidung von Betrieb ohne Nutzen (BoN) in allen Sektoren und über alle Energieträger. Zusätzlich gilt es, die Abgrenzung zwischen theoretischem und realistischem Einsparpotenzial klar aufzuzeigen. Somit werden die vom Postulat 26.3513 geforderten Untersuchungen und Vorschläge zum BoN bei fossil betriebenen Geräten und Anlagen durch die Energieeffizienzstrategie abgedeckt. Ein gesonderter Bericht zum BoN von fossil betriebenen Geräten und Anlagen erachtet der Bundesrat folglich zum aktuellen Zeitpunkt in Bezug auf den Ressourcenaufwand als unverhältnismässig.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.