26.3515 · Motion · 2026-04-14
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Zugewiesen an die behandelnde Kommission
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, die agronomische Forschung im Zuckerrübenanbau gezielt zu stärken und dafür ausreichende und flexibel einsetzbare finanzielle Mittel bereitzustellen. Dabei sind insbesondere folgende Massnahmen umzusetzen:
Förderung praxisorientierter, integrierter Forschungsprojekte (z.B. Monitoring, Sortenprüfung, zukunftsfähige Pflanzenschutzlösungen, digitale Technologien, optimierte Anbausysteme, Zwischenkulturen und Winterbegrünungen);
Erhöhung der Investitionen in die angewandte agronomische Forschung im Zuckerrübenanbau. Gezielte Investitionen in die Forschung, insbesondere in diejenige von Agroscope oder anderen anerkannten Forschungsinstituten, in eine enge Zusammenarbeit mit der landwirtschaftlichen Praxis und der gesamten Wertschöpfungskette;
langfristige Unterstützung der Schweizerischen Fachstelle für Zuckerrübenanbau (SFZ), insbesondere für den Ausbau des Wissens- und Technologietransfers zwischen Forschung, Beratung und landwirtschaftlicher Praxis, für die Stärkung der unabhängigen Sortenprüfung unter Schweizer Bedingungen und für die Förderung integrierter und innovativer Pflanzenschutzstrategien sowie durch die Übernahme von Analysekosten bei externen Servicedienstleistern.
Eine Minderheit (Bertschy, Amoos, Bendahan, Dobler, Grossen Jürg, Michaud Gigon, Ryser, Widmer Céline, Wermuth) beantragt, die Motion abzulehnen.
Begründung
Im Oktober 2025 verabschiedete der Bundesrat die neue Grenzschutzlösung für Zucker und verlängerte die Einzelkulturbeiträge. Damit wurde ein Teil der Standesinitiativen der Kantone Bern (23.302) und Thurgau (22.322) umgesetzt. Ein zentraler Pfeiler zur langfristigen Sicherung der inländischen Zuckerproduktion fehlt jedoch weiterhin: eine gezielte und ausreichend finanzierte Forschung.
Die Sicherstellung eines angemessenen Selbstversorgungsgrades ist von zentraler Bedeutung. Sinkt dieser unter 50 Prozent, reduziert sich der vorgeschriebene Anteil an Schweizer Zucker in verarbeiteten Produkten deutlich, während die Verwendung des Schweizer Kreuzes weiterhin möglich bleibt. Eine stabile Zuckerrübenproduktion setzt jedoch resistente Sorten sowie wirksame und nachhaltige Pflanzenschutzstrategien voraus – beides ist ohne intensive Forschung nicht erreichbar.
Der Zuckerrübenanbau ist zunehmend durch Krankheiten und Schädlinge bedroht. Dazu zählen insbesondere Pilzkrankheiten wie Cercospora beticola sowie Fäulniserkrankungen durch Rhizopus spp. infolge von Rüsselkäferbefall, aber auch von Insektenvektoren übertragene Krankheiten wie SBR (Syndrome basses richesses), Stolbur und viröse Vergilbung sowie Schäden durch Insekten wie den Rüsselkäfer selbst. Die krankheitsübertragenden Zikaden haben sich inzwischen im gesamten Mittelland verbreitet und betreffen auch andere Kulturen wie Kartoffeln und Gemüse. Klimawandel, der Wegfall wirksamer Pflanzenschutzmittel sowie agrarpolitische Einschränkungen begünstigen diese Entwicklung zusätzlich. Es besteht daher ein akuter Bedarf an praxisnaher, integrierter und kulturübergreifender Forschung. Fortschritte im Zuckerrübenanbau wirken sich positiv auf andere Kulturen aus und umgekehrt. Gleichzeitig ist davon auszugehen, dass künftig weitere Schadorganismen und Krankheiten auftreten werden, die zusätzliche Herausforderungen darstellen.
Ziel ist es, zukunftsfähige, ganzheitliche und innovative Pflanzenschutzlösungen zu entwickeln und in die landwirtschaftliche Praxis umzusetzen, die eine ökologisch wie wirtschaftlich nachhaltige Schweizer Zuckerrübenproduktion sicherstellen. Mögliche Ansätze können darin bestehen, konventionelle, risikobehaftete Pflanzenschutzmittel durch umweltverträglichere chemische oder biologische Wirkstoffe zu ersetzen, zuverlässige Prognose- und Früherkennungssysteme für eine gezielte und rechtzeitige Applikation zu entwickeln, das Infektionsrisiko durch andere Lösungen (z. B. physische Barrieren) zu senken, die effiziente Züchtung und Prüfung angepasster resistenter Sorten zu fördern, sowie resiliente Anbausysteme zu unterstützen (z. B. Mischkulturen).
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hat 2024 den Zwischenbericht zur Umsetzung des «Aktionsplans Pflanzenschutzmittel» verabschiedet. Darin sind die reduzierten Risiken im Zusammenhang mit Pestiziden, aber auch gewisse Lücken beim Pflanzenschutz dargestellt. Vor dem Hintergrund einer rückläufigen Anzahl zugelassener Wirkstoffe und vermehrt auftretender Schadorganismen hat das Bundesamt für Landwirtschaft BLW Anfang 2026 die Strategie für einen nachhaltigen Schutz der Kulturen 2035 entwickelt. Diese beinhaltet zehn Schlüsselmassnahmen wie etwa eine nationale Plattform für das Monitoring zum Stand der Schutzmöglichkeiten der Kulturen, die Schaffung von Kompetenz- und Demonstrationsnetzwerken, die Förderung robuster Sorten, den Ausbau der biologischen Schädlingsbekämpfung und die Vereinfachung des Zulassungsverfahrens von Pflanzenschutzmitteln. Die bestehenden Rechtsgrundlagen wie Artikel 77a, 116, 119, 136 und 140 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG; SR 910.1), Artikel 12 der Verordnung über die landwirtschaftliche Forschung (VLF; SR 915.7) und Artikel 1 der Verordnung über die Förderung von Qualität und Nachhaltigkeit in der Land- und Ernährungswirtschaft (QuNaV; SR 910.16) ermöglichen die Mitfinanzierung von Projekten für die nachhaltige Ressourcennutzung, die Förderung der Pflanzenzüchtung und Sortenprüfung wie auch für die Förderung der Qualität und Nachhaltigkeit von Schweizer Produkten. Forschungsbedürfnisse können überdies in verschiedenen Gefässen von Agroscope (bspw. im Rahmen des Arbeitsprogramms) und vom Forschungsinstitut für biologischen Landbau FiBL (bspw. durch die Versuchsnetzwerke) eingebracht und in Zusammenarbeit mit der Praxis durchgeführt werden.Mit einem jährlichen Beitrag von rund 60'000 Franken finanziert das BLW zudem die Schweizerische Fachstelle für Zuckerrübenanbau, das Kompetenzzentrum für Zuckerrübenanbau.Der Bundesrat ist deshalb der Meinung, dass die Zuckerwirtschaft innerhalb des Portfolios der Landwirtschaft bereits über hervorragende Rahmenbedingungen verfügt. Er appelliert an die Eigenverantwortung der Branchenakteure, aus eigener Kraft neue Initiativen zur Verbesserung der Pflanzengesundheit zu initiieren. Die Instrumente zur Unterstützung solcher Initiativen sind grundsätzlich vorhanden.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.