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Automatisches Upgrade des Schutzstatus S nach fünf Jahren verhindern. Keine Aufenthaltsbewilligungen und keine Gleichstellung bei der Sozialhilfe mit der Schweizer Bevölkerung

26.3544 · Motion · 2026-06-01

Justiz- und Polizeidepartement

Eingereicht

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die erforderlichen Gesetzesanpassungen vorzulegen, um die automatische Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen (B) für Personen mit Schutzstatus S nach 5 Jahren und von Niederlassungsbewilligungen nach 10 Jahren zu verhindern.

Begründung

Wie der Bundesrat mehrfach betont hat, ist der Schutzstatus S rückkehrorientiert und temporär. Die automatische und voraussetzungslose Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen nach 5 Jahren (Art. 74 Abs. 2 AsylG) steht dem diametral gegenüber. Sie erschwert und verhindert es auch, dass Personen mit Status S in die Ukraine zurückkehren, obwohl sie dort zum Wiederaufbau des Landes dringend gebraucht werden.

Bei Art. 74 Abs. 2 AsylG handelt es sich um eine undurchdachte Fehlkonstruktion. Sie schafft auch eine (weitere) Ungleichbehandlung mit Personen im Asylverfahren und vorläufig Aufgenommene. Denn diese müssen ein Gesuch stellen und erfolgreich integriert sein, bevor sie eine Aufenthaltsbewilligung (Härtefallbewilligung) beantragen können. Die Systemwidrigkeit wird zudem den Familiennachzug forcieren, was nicht im Interesse der Schweiz ist.

Besonders stossend ist, dass Personen mit Status S mit der Erteilung der Aufenthaltsbewilligung dieselben Sozialleistungen wie Schweizer (und Ausländer mit Arbeitsbewilligung) erhalten. Davon würden sehr viele profitieren: Per Ende September 2025 lebten insgesamt 70'530 Personen mit Schutzstatus S in der Schweiz. Die Erwerbsquote der Personen im erwerbsfähigen Alter lag bei 35,5%, wobei viele davon nur Teilzeitpensen ausüben. Die automatische Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen würde unseren Sozialstaat noch mehr in Bedrängnis bringen.

Angesichts der rasanten Bevölkerungszunahme ist es auch nicht angezeigt, unsere Infrastruktur, die Schulen, die Strassen, den öffentlichen Verkehr, den Wohnraum, die Kitas, die Beratungsstellen mit noch mehr Ausländern mit Aufenthaltsbewilligungen zu belasten und den sozialen Druck weiter zu erhöhen.

Die automatische Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen für Personen mit Status S ist daher zu unterbinden. Alternativ könnte die Frist auf 10 Jahre verlängert werden für den Fall, dass der Schutzstatus S dann noch bestehen sollte.

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