26.3564 · Interpellation · 2026-06-04
Departement des Innern
Eingereicht
Wortlaut
Viele Arbeitgeber verlangen von ihren Angestellten bei Krankheit bereits ab dem ersten oder zweiten Abwesenheitstag ein Arztzeugnis, auch bei leichter, kurzer Krankheit. Diese Praxis zwingt die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dazu, einen Arzt oder eine Ärztin nicht wegen eines medizinischen Problems aufzusuchen, sondern um einer administrativen Vorgabe des Arbeitgebers nachzukommen. Diese Konsultationen werden nach Abzug der Franchise und des Selbstbehalts von der obligatorischen Krankenversicherung vergütet. Sie generieren somit tatsächliche Kosten für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie für das Gesundheitssystem, ohne dass sie einen medizinischen Mehrwert bieten.
Das Obligationenrecht legt keine Mindestfrist fest, nach deren Ablauf ein Arbeitgeber ein Arztzeugnis verlangen kann – diesbezüglich herrscht völlige Freiheit. Einige Gesamtarbeitsverträge sehen strengere Vorschriften zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor, doch diese gelten nicht für die Gesamtheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Wenn ein Arbeitgeber es für notwendig erachtet, bereits vor Ablauf einer angemessenen Frist ein Arztzeugnis zu verlangen, wäre es nur folgerichtig, wenn die damit verbundenen Kosten zu seinen Lasten gingen. Es ist nicht Aufgabe der obligatorischen Krankenpflegeversicherung, die von allen Versicherten finanziert wird, Kosten zu übernehmen, die sich aus einer privaten administrativen Forderung ergeben. Die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer leisten ihrerseits einen finanziellen Beitrag in Form ihrer Franchise und ihres Selbstbehalts. In einer Zeit, in der die Kostendämpfung im Gesundheitswesen eine erklärte politische Priorität ist, sollte dieser vermeidbare Kostenfaktor genauer unter die Lupe genommen werden.
Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
Verfügt der Bundesrat über Daten zur Anzahl der jährlichen Arztbesuche, deren einziger Grund die Ausstellung eines Arztzeugnisses ist, die ein Arbeitgeber für eine Kurzabwesenheit verlangt?
Wie hoch werden die Kosten dieser Konsultationen für die obligatorische Krankenversicherung geschätzt?
Ist der Bundesrat bereit, eine Regelung zu prüfen, die eine Mindestfrist festlegt, bevor ein Arbeitgeber ein Arztzeugnis verlangen darf?
Ist der Bundesrat bereit, eine Gesetzesänderung zu prüfen, die es ermöglicht, die Kosten für diese Konsultationen dem entsprechenden Arbeitgeber anzulasten, anstatt der obligatorischen Krankenversicherung?