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26.3577 · Interpellation · 2026-06-04

Finanzdepartement

Eingereicht

Wortlaut

Im Rahmen des Ausbaus der digitalen Dienste auf kantonaler und kommunaler Ebene stellen einige Behörden nun amtliche Bescheinigungen in elektronischer Form aus.

Konkrete Fälle zeigen jedoch, dass diese Dokumente von anderen Behörden nicht immer anerkannt werden. So wurde eine von einer Walliser Gemeinde elektronisch ausgestellte Wohnsitzbestätigung von einem Freiburger Zivilstandsamt abgelehnt mit der Begründung, dass dieses aufgrund der fehlenden Unterschrift an der Echtheit des Dokuments zweifelte. In solchen Fällen müssen die Behörden nachträglich ein Dokument in Papierform erstellen, wodurch der Nutzen des digitalen Verfahrens verloren geht.

Solche Situationen untergraben die Glaubwürdigkeit digitaler Dienste, verursachen Mehrkosten und behindern den Übergang zu einer effizienten und einheitlichen digitalen Verwaltung. Ich bitte deshalb den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Sind dem Bundesrat Fälle bekannt, in denen von einer Behörde ausgestellte amtliche Dokumente in elektronischer Form von einer anderen Behörde, insbesondere in einem anderen Kanton, nicht anerkannt werden?

  2. Welche rechtlichen Grundlagen, Standards oder Empfehlungen gibt es derzeit auf Bundesebene, um die interkantonale Anerkennung amtlicher Bescheinigungen in elektronischer Form und gegebenenfalls deren Authentifizierung sicherzustellen?

  3. Welche zusätzlichen Massnahmen oder Anpassungen könnten erforderlich sein, um die Anerkennung amtlicher Dokumente in elektronischer Form zwischen Behörden zu verbessern und zu verhindern, dass ihre Gültigkeit in Frage gestellt wird?

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