26.3588 · Motion · 2026-06-09
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, bei der Französischen Republik die notwendigen Schritte einzuleiten, damit Frankreich als Gastgeberland des G7-Gipfels in Évian vom 15.–17. Juni 2026 die Kosten für die Sicherheit, die Einsätze sowie die direkten und indirekten Schäden, die dem Bund und den von der Durchführung dieses Gipfels im Grenzgebiet betroffenen Kantonen und Gemeinden entstehen, ganz übernimmt. Er wird aufgefordert, zu diesem Zweck vor dem Gipfel eine Vereinbarung mit Frankreich abzuschliessen, in der der Grundsatz dieser Kostenübernahme sowie die Modalitäten für deren Umsetzung und die Erstattung festgelegt werden.
Begründung
Frankreich hat sich entschieden, den G7-Gipfel in Évian-les-Bains zu veranstalten, nur wenige Kilometer von der Schweizer Grenze sowie den Agglomerationen von Genf und am Genfersee entfernt. Der Entscheid für diesen Ort bedeutet für die Schweiz – den Bund, die Kantone Genf und Waadt sowie die Anrainergemeinden – eine erhebliche sicherheitspolitische, logistische und wirtschaftliche Belastung, obwohl die Schweiz weder Mitglied der G7 noch Organisatorin der Veranstaltung ist.
Belastend sind insbesondere der Einsatz der Polizei und gegebenenfalls die subsidiäre Unterstützung durch die Armee, die Sicherung des Luftraums, Massnahmen zum Schutz der Infrastrukturen und der Vertretungen sowie die Schäden und Verluste, die durch Demonstrationen und Ausschreitungen am Rande des Gipfels entstehen können. Die Erfahrungen mit dem G8-Gipfel 2003 haben gezeigt, dass solche Veranstaltungen erhebliche Schäden auf Schweizer Boden verursachen können.
Der Bundesrat setzt sich stets für die finanziellen Interessen des Bundes ein. Die vorliegende Motion zielt darauf ab, sein Vorgehen zu unterstützen und ihm ein klares und formelles Mandat zu erteilen, um von Frankreich zu erreichen, dass es auch die volle finanzielle Verantwortung gegenüber dem Nachbarland wahrnimmt. Schliesslich entscheidet das Gastgeberland allein über den Veranstaltungsort und zieht den diplomatischen Nutzen aus der Veranstaltung, wälzt aber einen Teil der Belastungen auf die Schweiz ab. Es entspricht den Grundsätzen der guten Nachbarschaft und der ausgleichenden Gerechtigkeit sowie der gängigen Praxis bei der Aufteilung der Kosten für internationale Veranstaltungen, dass der Organisator den Drittstaat, der die externen Kosten tragen muss, umfassend entschädigt.
Da der Gipfel im Juni 2026 stattfindet, muss unverzüglich gehandelt werden, damit eine Vereinbarung noch vor der Veranstaltung und nicht erst im Nachhinein ausgehandelt und formalisiert wird.