26.3643 · Motion · 2026-06-15
Justiz- und Polizeidepartement
Eingereicht
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendigen Gesetzesänderungen zu unterbreiten, um ein vorgelagertes Screening- und Triageverfahren für Asylsuchende einzuführen und gesetzlich zu verankern. Dadurch sollen einfache Asylgesuche an ein Asylzentrum im Ausland weitergeleitet werden können.
Begründung
Wer in der Schweiz Schutz sucht, soll ihn zuverlässig erhalten. Wer jedoch vorgibt, schutzbedürftig zu sein, obwohl das Motiv sozialer oder gesundheitlicher Natur ist, belastet das Asylsystem und verschlechtert die Schutzmöglichkeiten für Bedürftige. Seit der Revision des Asylsystems 2019 zeigen die Bundesstatistiken und Erfahrungsberichte aus den Bundesasylzentren, dass die Bundesasylinfrastruktur vermehrt durch Fälle beansprucht wird, die nicht asylrelevant sind. Das aktuelle Recht sieht keinen wirksamen, vorgelagerten Prüfmechanismus vor; der Nichteintretenstatbestand greift erst spät im ordentlichen Verfahren, was zu langen Aufenthalten, erhöhten Kosten und administrativem Aufwand führt.
Die gesetzlich verankerte Einführung eines Screening-Verfahrens schafft rechtsstaatliche Instrumente, um das Asylsystem zu entlasten und Schutzbedürftigkeit verlässlich zu prüfen. Das Screening erhöht Effizienz, reduziert Fehlanreize und stärkt die Glaubwürdigkeit gegenüber Bevölkerung und internationalen Partnern. Ein vorgelagertes Triage-Verfahren ermöglicht zudem eine schnelle, standardisierte Vorprüfung, durch die offensichtlich nicht-asylrelevante Gesuche früh aussortiert werden. Des Weiteren werden Ressourcen gezielt für komplexe Schutzfälle gebündelt, Verfahrens- und Unterbringungszeiten verkürzt sowie Kosten gesenkt und die Handlungsfähigkeit der Asylinfrastruktur gestärkt.
Eine ausdrückliche Regelung soll sicherstellen, dass das vorgelagerte Screeningverfahren nicht nur in Analogie zum EU-Migrations- und Asylpakt an den Aussengrenzen der EU, sondern auch an der Landesgrenze der Schweiz gilt, damit irreguläre Ankünfte an Schweizer Grenzpunkten frühzeitig erfasst werden können. Das Verfahren soll gewährleisten, dass Personen, die kein asylrechtlich relevantes Schutzbedürfnis geltend machen, bereits vor der formellen Registrierung identifiziert und den zuständigen Fachstellen im Ausland zugewiesen werden können.