Lexipedia

26.3647 · Motion · 2026-06-16

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Eingereicht

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die Rechtslage so anzupassen, dass die Assistenz- und Warnsysteme im Auto künftig dauerhaft deaktiviert werden können.

Begründung

Assistenz- und Warnsysteme sorgen mit ihrem Gepiepse bei vielen Lenkern für Unsicherheit und Ablenkung im Strassenverkehr. Aufmerksamkeitskontrolle, Steuerradkontrolle, Gurten- und Türöffnungskontrolle, Spurhalteassistent, Notbremsassistent und Rückfahrassistent melden sich im Fahralltag immer wieder mit Warntönen, Symbolen oder Eingriffen. Vermeintliche Hindernisse werden etwa vom Notbremsassistenten "erkannt" und führen zu abrupten Notbremsungen, was zu Auffahrunfällen führen kann. Die Deaktivierung dieser gefährlichen Systeme ist aktuell nur partiell und wenn dann nur temporär für jeweils eine Fahrt möglich. Möchten die Fahrzeughalter diese Systeme dauerhaft abschalten, wird ihnen mitgeteilt, dass dies rechtlich nicht möglich sei, was zu Erstaunen und Kopfschütteln führt. Durch eine einfache Änderung der Rechtslage würde dergestalt ohne grossen Aufwand mehr Sicherheit im Strassenverkehr geschaffen werden. Der Bundesrat liess in Beantwortung der Frage 26.7303 verlauten, dass er sich durchaus bewusst ist, dass Umfang und Ausmass von Assistenz- und Warnsystemen zunehmend kritisch hinterfragt werden.