26.3705 · Interpellation · 2026-06-17
Departement des Innern
Eingereicht
Wortlaut
Seit 1956 ist bekannt, dass eine Strahlenbelastung von Schwangeren durch eine Röntgenabklärung des Bauches das Risiko ihres Kindes für eine Krebserkrankung um ca. 50 % erhöht. Der medizinische Strahlenschutzstandard beruht auf dieser Erkenntnis. Nach Möglichkeit wird bei Schwangeren deshalb auf ionisierende Strahlung - auch auf niedrigste Strahlendosen - verzichtet und auf Untersuchungen mittels Ultraschall oder Magnetresonanz ausgewichen.
Im Gefolge der CANUPIS-Studie (2012) zeigte eine internationale Metaanalyse mit Daten aus Frankreich, England, Deutschland und der Schweiz, dass das Leukämie- (Blutkrebs-) Risiko in der Umgebung von Kernkraftwerken für Kleinkinder signifikant (um über 40%) erhöht ist. Eine weitere Metaanalyse (47 Studien, 17 Länder), die 2024 erschienen ist, zeigt erhöhte Krebsrisiken bei Anwohnern - insbesondere bei Kindern unter fünf Jahren - auf und stellt fest, dass aktuelle Grenzwerte diese Risiken möglicherweise unterschätzen. Eine neue Studie aus den USA (2026) geht ferner bei über 65-Jährigen, die in der Nähe von AKW leben, von jährlich mehr als 4200 strahleninduzierten Krebstodesfällen aus.
Der Bundesrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
Welches Niveau (Anzahl jährliche strahleninduzierte Krebsfälle für alle in der Umgebung von Schweizer Kernkraftwerken lebenden Bevölkerungsgruppen) hält der Bundesrat für akzeptabel?
Ist der Bundesrat der Ansicht, dass Empfehlungen zu Handen von Personen, die in der Umgebung von AKW leben (insbesondere für Schwangere oder Frauen im gebärfähigen Alter, Säuglinge und Kleinkinder) das Krebserkrankungsrisiko senken könnten?
Welche gesetzlichen oder datenschutzrechtlichen Hürden verhindern derzeit eine systematische Verknüpfung von Krebsregisterdaten mit Strahlungsexpositionsdaten aus dem ENSI- und BAG-Monitoring und plant der Bundesrat, diese zu beseitigen?
Auf welcher wissenschaftlichen Grundlage beruht der Schweizer Grenzwert für Tritium in Oberflächengewässern von 12’000 Bq/l, und wie beurteilt der Bundesrat diesen Wert im Vergleich zu strengeren Leitwerten anderer Industriestaaten?
Inwiefern fliessen neuere ökonomische Modellrechnungen zur Versicherbarkeit von Kernkraftwerken in die periodische Überprüfung der Deckungssummen gemäss Kernenergiehaftpflichtgesetz ein und ist eine vollständige Internalisierung der Risikokosten im Sinne des Verursacherprinzips gewährleistet?