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26.3735 · Interpellation · 2026-06-18

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Eingereicht

Wortlaut

Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

  • Plant der Bundesrat, Pannenstreifenumnutzungen (PUN) als dauerhafte Massnahmen einzusetzen und wenn ja, auf welchen Autobahnabschnitten?

  • Plant der Bundesrat, PUN auch ausserhalb der Agglomerationen einzusetzen?

  • Mit welchen Sicherheitsrisiken rechnet der Bundesrat, wenn PUN durchgehend auf längeren Strecken (>5km) realisiert werden?

  • Besteht eine rechtliche Grundlage, PUN als Massnahmen zur Kapazitätssteigerung einzusetzen?

  • Sieht der Bundesrat Anpassungsbedarf bei der gesetzlichen Grundlage für Pannenstreifenumnutzungen, wenn diese hauptsächlich zum Zweck der Kapazitätserweiterung eingesetzt werden sollen?

Begründung

Bei der Vorstellung der Eckwerte zu “Verkehr ‘45” wurde kommuniziert, dass die Projekte zum Sechsspur-Ausbau auf den A1-Abschnitten Le Vengeron-Nyon und Schönbühl-Kirchberg nicht weiterverfolgt werden. Stattdessen werden auf diesen Abschnitten Pannenstreifenumnutzungen (PUN) ins Auge gefasst. Das entsprechende Faktenblatt hält fest: “Auf diesen Abschnitten soll der Verkehr mit betrieblichen Massnahmen wie die temporäre Umnutzung von Pannenstreifen (PUN) verflüssigt werden.”

Dieses Vorgehen erstaunt aus folgenden Gründen: Erstens ist der Website des ASTRA zu entnehmen, dass PUN grundsätzlich als Übergangslösung gedacht sind. Zweitens hält die Botschaft zum NAF-Gesetz ausdrücklich fest, dass PUN wie alle Massnahmen der Kategorie “Ausbauten im Sinne von Anpassungen” von Massnahmen der Kategorie “Kapazitätsausbau” zu unterscheiden seien, da es sich dabei “nicht vorwiegend um Kapazitätsausbauten” handle. Bei den beiden A1-Abschnitten würden PUN aber offensichtlich hauptsächlich dem Kapazitätsausbau dienen. Drittens ist anzunehmen, dass auf längeren Abschnitten das zeitweise oder dauerhafte Fehlen eines Pannenstreifens, wie es durch eine PUN Realität würde, ein beträchtliches Risiko für die Verkehrssicherheit darstellen würde. Dies widerspricht dem Zweck von PUN gemäss ASTRA-eigener Richtlinie diametral („Erhöhung der Verkehrssicherheit durch die Elimination von Konfliktstellen”).

Ein Blick auf die PUN-Projektliste des ASTRA zeigt, dass weitere Projekte geprüft und geplant werden, bei denen sich dieselben Fragen stellen. Einige davon befinden sich ausserhalb der Agglomerationen, obwohl PUN gemäss ASTRA vor allem dort die angestrebte Wirkung entfalten können.