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26.3737 · Motion · 2026-06-18

Justiz- und Polizeidepartement

Eingereicht

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, gesetzliche Bestimmungen vorzulegen, die Massnahmen enthalten, um die Sicherheit der politischen Gemeinden und ihrer Bewohner zu erhöhen und ihnen gegenüber mehr Transparenz zu vermitteln, was die Errichtung neuer muslimischer Gebetsräume, Moscheen und anderer islamischer Zentren auf ihrem Gemeindegebiet betrifft. Vor der Bewilligung von Gesuchen für die Errichtung neuer muslimischer Gebetsräume, Moscheen und anderer islamischer Zentren sind die Behörden der Standortgemeinde umfassend über die Hintergründe der Trägerschaft und Finanzgeber zu dokumentieren. Diese Informationen umfassen insbesondere nachrichtendienstliche Einschätzungen, Sicherheits- und Bonitätsüberprüfungen und die Analyse der Finanzierungsherkunft.

Begründung

Ausländische Staaten wie die Türkei, die Golfstaaten oder Saudi-Arabien finanzieren mit vielen Millionen die Ausbreitung radikaler, der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Schweiz zuwiderlaufender Ausprägungen des Islam. Wenn Einrichtungen, Einzelpersonen, Trägervereine oder sonstige Gruppierungen, die mit ausländischen Geldgebern und dem radikalen Polit-Islam in Verbindung stehen, islamische Zentren oder Moscheen in der Schweiz errichten wollen, muss die Standortgemeinde vollständig über die Hintergründe der Gesuchsteller ins Bild gesetzt werden.

Wenn wichtige Erkenntnisse, die z.B. auf eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder eine extremistische Glaubensauffassung und Gesinnung schliessen lassen, aus nachrichtendienstlichen Quellen vorliegen, müssen die betreffenden Standortgemeinden darüber informiert werden. Dies betrifft insbesondere auch Gefahrenanalysen und die Dokumentation von Geldflüssen.

Der NBD benennt dschihadistischen Terrorismus und den politischen Islam seit Jahren als Hauptbedrohung für die innere Sicherheit. Eine vergleichbare systematische Gefährdung durch andere Religionsgemeinschaften weist er derzeit nicht aus.