26.3780 · Motion · 2026-06-18
Departement des Innern
Eingereicht
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, die rechtlichen Grundlagen dahingehend anzupassen, dass Inhaftierte für ihre Gesundheitskosten nach Massgabe ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit selber aufkommen und hierfür das Arbeitsentgelt im Gefängnis, sowie weitere Einkommen und Vermögen verwendet werden müssen, damit die öffentliche Hand und die Prämienzahlenden soweit wie möglich entlastet werden.
Begründung
Es ist nicht richtig, dass die Allgemeinheit für Gesundheitskosten für Gefängnisinsassen aufkommen muss, wenn diese Geld verdienen können im Gefängnis (Arbeitsentgelt) und die Kosten oder Teile davon selber tragen könnten. Deshalb soll das verdiente Geld im Gefängnis, sowie weitere Einkommen und Vermögen direkter und prioritär für die Gesundheitskosten aufgewendet werden. Dies ohne die rechtzeitige medizinisch notwendige Versorgung zu verzögern oder zu beeinträchtigen und unabhängig davon ob das über die obligatorische Krankenversicherung geregelt wird (i.d.R. Inhaftierte mit Wohnsitz Schweiz) oder direkte Gesundheitskosten ohne Versicherung anfallen (i.d.R. Inhaftierte ohne Wohnsitz in der Schweiz). Weder sollen die Prämienzahler noch die Steuerzahler via Kanton oder Gemeinden das berappen müssen. Insbesondere soll das für den Drittel aller inhaftierten Personen in der Schweiz, also rund 2300 Personen, gelten, die 2023 nicht über eine obligatorische Krankenpflegeversicherung versichert waren, weil sie über keinen Wohnsitz in der Schweiz verfügen und somit nicht versicherungspflichtig sind. Mit dem vorliegenden Vorschlag soll auch nicht die verfassungs- und völkerrechtliche Verantwortung für die Gesundheit von inhaftierten Personen tangiert werden. Unabhängig von ihrem Aufenthaltsrecht haben sie Anspruch auf medizinische Versorgung. Nur die Bezahlung soll direkter und umfassender via Arbeitsentgelte, sowie weitere Einkommen und Vermögen erfolgen.