26.3784 · Interpellation · 2026-06-18
Departement des Innern
Eingereicht
Wortlaut
Wer als Landwirtin oder Landwirt auf Vieh und Kleinviehweiden arbeitet, weiss, was es bedeutet, auf steilem Gelände Zäune zu flicken, zu versetzen und zu unterhalten. Das kostet Zeit, Kraft und Geld – alles Ressourcen, die auf einem Landwirtschaftsbetrieb chronisch knapp sind. Eine Technologie, die diesen Alltag grundlegend erleichtern könnte, ist in der Schweiz bis heute verboten: der virtuelle Zaun.
Dabei hat Agroscope die Technologie in den Sommern 2021 bis 2023 sowohl im Tal als auch im Berggebiet wissenschaftlich getestet – mit klarem Ergebnis: Kühe lernen das System rasch und ohne langanhaltende Stressreaktionen. Stresshormone, Milchleistung und Fresslust unterschieden sich nicht von konventionell eingezäunten Tieren. Der elektrische Impuls des Halsbands ist zudem rund 25-mal schwächer als derjenige eines herkömmlichen Elektrozauns. Dieses Ergebnis deckt sich mit dem internationalen Forschungsstand. In Norwegen, Schweden, Grossbritannien, Irland und den USA ist die Technologie bereits kommerziell im Einsatz.
Betriebe berichten von Einsparungen bis zu 20 Arbeitsstunden pro Woche. Flächen, die für physische Zäune schlicht unzugänglich sind, können beweidet werden. Wildtiere passieren das Gelände ungehindert. Das britische Animal Welfare Committee bestätigte 2022 die Tierschutzkonformität. Die Schweiz hinkt ohne sachlichen Grund hinterher.
Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wie beurteilt der Bundesrat das Potenzial von Virtuellen Zäunen für die Schweizer Landwirtschaft im allgemeinen und für das Berggebiet im speziellen?
2. Welche Anpassungen im geltenden Rechtsrahmen sind notwendig um die Technologie der virtuellen Zäune auch in der Schweiz zu ermöglichen?
3. Ist der Bundesrat bereit die nötigen Anpassungen vorzunehmen um den Einsatz von virtuellen Zäunen in der Schweiz zu ermöglichen?