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26.3787 · Interpellation · 2026-06-18

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Eingereicht

Wortlaut

Der Bundesrat wird um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:

  1. Wie beurteilt der Bundesrat die Auswirkungen des Gender-Pricings auf die wirtschaftliche Gleichstellung der Geschlechter?

  2. Auf Basis welcher aktuellen Studien gründet der Bundesrat seine Haltung?

  3. Welche Erkenntnisse und Zahlen liegen dem Bundesrat über geschlechterspezifische Preisunterschiede bei vergleichbaren Produkten vor?

  4. Bieten das geltende Wettbewerbs-, Konsumenten- und Gleichstellungsgesetz ausreichend Instrumente gegen geschlechtsbezogene Preisunterschiede?

  5. Welche gesetzlichen Hürden verhindern ein Eingreifen bei nachgewiesenen Fällen von Gender-Pricing?

  6. Welche zusätzlichen Möglichkeiten sieht der Bundesrat, um einer geschlechterspezifischen Preisgestaltung entgegenzuwirken?

  7. Welche Massnahmen wurden in anderen europäischen Ländern gegen das Gender-Pricing ergriffen und welche Erfahrungen damit liegen vor?

  8. Wo können Fälle von Gender-Princing gemeldet werden?

  9. Wie steht der Bundesrat zu einer Meldestelle für Fälle von Gender-Pricing?

Begründung

Die Pink-Tax (auch Gender-Pricing) ist kein neues Phänomen. Produkte oder Dienstleistungen, die vordergründig speziell für Frauen und Mädchen vermarktet werden, sind teurer als die scheinbar identischen Gegenstücke für Männer oder Jungen. Unternehmen profitieren davon, Produkte und Dienstleistungen in geschlechterspezifische Zielgruppen aufzuteilen. Dabei beeinflussen Rollenklischees und gesellschaftliche Erwartungen die Preisgestaltung. Dies beginnt schon im Kindesalter, in dem beim Gender-Pricing von einer möglichst frühen Trennung der Geschlechter ausgegangen wird. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass dieses Gendermarketing bei identischen Produkten gegen die Bundesverfassung verstösst, die ein allgemeines Diskriminierungs- und Benachteiligungsverbot unter anderem aufgrund des Geschlechts vorsieht.
In der Vergangenheit setzte der Bundesrat bei der Frage des Gender-Pricings auf die Eigenverantwortung der Konsumentinnen und Konsumenten. Dies ist jedoch zu hinterfragen, da hier oft eine Informationsasymmetrie besteht und Preisunterschiede nicht immer auf den ersten Blick erkennbar sind. Zudem bleibt die Frage, ob bei Preisunterschieden, die sich nicht durch höhere Produktions- oder Dienstleistungskosten erklären lassen, die Verantwortung allein den Konsumentinnen und Konsumenten zugewiesen werden darf.