26.3796 · Interpellation · 2026-06-18
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Eingereicht
Wortlaut
In seiner Stellungnahme zur Interpellation 26.3024 bestätigt der Bundesrat, dass Kellerhals Carrard (KC) nur Missbrauchsverdachtsfälle bearbeitet und das Inkasso Aufgabe der Intrum AG ist. Dass keine öffentliche Ausschreibung stattgefunden hat, rechtfertigt er mit dem privatrechtlichen Status der Bürgschaftsorganisationen.
Die konsultierten Dossiers zeigen allerdings, dass die Anwältinnen und Anwälte von KC die Zahlungsbefehle im Namen des Gläubigers selbst erlassen und somit de facto Inkassotätigkeiten ausüben. Bis Ende März 2026 hatte KC 74,6 Millionen Franken für 258 539 Stunden in Rechnung gestellt. Zusammen mit anderen Dienstleistungserbringenden belaufen sich die Wiedereingänge auf 136 Millionen Franken, während rund 1,1 Milliarden noch ausstehend sind und mehr als 6000 Strafanzeigen eingereicht wurden.
Faktisch wird das von KC und Intrum ausgeführte Mandat weitgehend aus öffentlichen Mitteln finanziert, ohne echten Wettbewerb oder vollständige Vertragstransparenz.
Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
Wie rechtfertigt er, dass ein Mandat, für das KC mehr als 74 Millionen Franken an Honoraren erhalten hat und das schlussendlich durch den Bund finanziert wird, ohne öffentliche Ausschreibung und ohne dokumentiertes Wettbewerbsverfahren vergeben wurde?
Hält er es für akzeptabel, dass private Dienstleistungsanbieter, die ohne öffentliche Ausschreibung ausgewählt wurden, bei der Kontrolle, der Strafverfolgung und in der Praxis auch bei der Eintreibung eine quasi-hoheitliche Funktion ausüben, ohne dass die Öffentlichkeit Zugang zu den detaillierten Verträgen oder den Leistungsindikatoren hat?
Kann er Angaben dazu veröffentlichen, wie viele Fälle KC bearbeitet hat, wie diese ausgegangen sind (Einstellung, Vergleich, Rückzahlung, Verurteilung) und wie hoch die durchschnittlichen Kosten pro Fall und pro wieder eingetriebenem Franken waren?
Wie beurteilt er aus Sicht der Verhältnismässigkeit die Schaffung eines Dispositivs, das für einen Betrag von mehr als 1,1 Milliarden Franken und die Einreichung von über 6000 Strafanzeigen zuständig ist, ohne dass es einen spezifischen Mechanismus für gutgläubige Schuldnerinnen und Schuldner oder Unternehmen in Schwierigkeiten gibt?
Beabsichtigt er, den rechtlichen Rahmen so anzupassen, dass jedes Mandat, das über einen bestimmten Schwellenwert hinausgeht und mehrheitlich aus Bundesmitteln finanziert wird, Mindestanforderungen hinsichtlich Wettbewerb, Transparenz und parlamentarischer Kontrolle erfüllen muss?
Ist er bereit, die wesentlichen Elemente der mit KC, Intrum und den anderen Dienstleistungserbringenden abgeschlossenen Verträge öffentlich zu machen, um das Vertrauen in die Bewirtschaftung der Covid-19-Kredite zu stärken?Ich danke dem Bundesrat schon im Voraus für seine Antworten.