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26.3797 · Motion · 2026-06-18

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Eingereicht

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen einer Neuauflage des «Sonderprogramms Humanmedizin» die Aus- und Weiterbildungskapazitäten in der Humanmedizin nachhaltig zu erhöhen. Dazu soll er eine Sonderfinanzierung von 100 Mio. Franken bereitstellen, um die Anzahl Studienplätze sowie Weiterbildungsstellen im stationären und ambulanten Bereich auszubauen.

Begründung

Die Schweiz steht vor einem doppelten Versorgungsproblem: Der Bedarf an ärztlicher Versorgung steigt, weil die Bevölkerung älter wird und viele Ärztinnen und Ärzte in den kommenden Jahren das Pensionsalter erreichen, was den Mangel insbesondere in der Grundversorgung verschärft. Bereits heute ist die Abhängigkeit der Schweiz von ausländisch ausgebildeten Fachkräften gross: 41 Prozent der in der Schweiz berufstätigen Ärztinnen und Ärzte haben ihr Medizinstudium im Ausland absolviert, gegenüber 32 Prozent im Jahr 2015[1]. Diese Abhängigkeit birgt ein erhebliches Versorgungsrisiko: Verschlechtern sich die Rahmenbedingungen in der Schweiz oder verbessern andere Länder ihre Bedingungen für Fachkräfte, droht ein massiver Engpass.

Die Nachfrage nach Studienplätzen ist hoch, doch es fehlen Studien- und praktische Aus- und Weiterbildungsplätze. Das erste «Sonderprogramm Humanmedizin» (BFI-Botschaft 2017–2020) hat gezeigt, dass Bundesmittel wirken: Mit 100 Mio. Franken konnten die jährlichen Abschlüsse von 900 auf rund 1300 erhöht werden. Eine Neuauflage des Programms mit gleichem Finanzierungsvolumen soll die Aus- und Weiterbildungskapazitäten ausbauen und dem zusätzlichen Bedarf an ärztlicher Versorgung gerecht werden.

Neben dem Ausbau der Kapazitäten braucht es jedoch auch eine neue Mittelverteilung zwischen dem ambulanten und stationären Bereich. Denn immer mehr Eingriffe, die früher stationär durchgeführt wurden, werden ambulant erbracht. Die ärztliche Weiterbildung findet jedoch weiterhin überwiegend in stationären Spitälern statt. Damit die Weiterbildung auch im ambulanten Bereich gefördert werden kann, soll ein Teil der Mittel explizit für bezahlte Weiterbildungsstellen im ambulanten Bereich eingesetzt werden.

[1] https://www.fmh.ch/politik-medien/schweizerische-aerztezeitung/ausgabe-03/ausgabe-03-aerztestatistik.cfm#i213122