Lexipedia

26.3823 · Motion · 2026-06-18

Departement des Innern

Eingereicht

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, einen Gesetzesentwurf für eine schweizweite schwarze Liste in Kindertagesstätten auszuarbeiten, ähnlich der Liste, welche die EDK führt. Hiermit können zukünftig potentielle sexuelle Übergriffe an Kleinkindern verhindert werden.

Begründung

In der Schweiz kam es in verschiedenen Kantonen zu sexuellen Übergriffen in Kindertagesstätten. Der Fall eines Betreuers in Winterthur und Bern mit über 50 Übergriffen löste einen Skandal aus. Aber seither kam es auch im Welschland zu ähnlichen, tragischen Vorfällen. Die Kleinkinder können sich gar nicht wehren. Selbst bei Meldungen durch die Kinder bzw. Eltern stellen sich oft juristische Beweisprobleme. Kleinkinder können durch sexuelle Übergriffe durch Kitapersonal über längere Zeit traumatisiert und langfristig geschädigt sein.

Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen (EDK) führt eine sogenannte schwarze Liste, auf welcher Personen aufgeführt werden, die aufgrund von strafrechtlichen Tatbeständen wie Sexualdelikten ihre Unterrichtsberechtigung verloren haben. Die Liste wird von der Rechtsabteilung des Generalsekretariats der EDK geführt. Diese soll verhindern, dass gemeldete Lehrpersonen in anderen Kantonen tätig werden können. Das Instrument füllt eine Lücke, weil Schulen bei Mehrfachanstellungen frühzeitig über Probleme informiert werden.

Ein solches Instrument fehlt bei Kitas bisher gänzlich, dabei wäre es dort noch viel wichtiger. Der überkantonale Informationsaustausch in diesem Bereich ist zentral. Dies unterstützen auch die entsprechenden Verbände. So kann verhindert werden, dass durch eine zentrale Liste übergriffige Betreuer unbemerkt den Kanton wechseln können, um sich dort wieder anstellen zu lassen. Denn einen Strafregistereintrag gibt es erst nach einem abgeschlossenen Strafverfahren. Eine Liste kann aber bereits pendente, strafrechtliche Fälle aufnehmen.

Nebst verbindlichen Schutzkonzepten in Kitas sind solche schwarze Listen, worin bereits hängige Fälle aufgenommen werden sollen, zentral. Datenschutz und Persönlichkeitsrechte eines Einzeltäters müssen dem Kinderschutz und der körperlichen Integrität von Kindern untergeordnet werden. Beschuldigungen betr. sexuellen Übergriffen, die straflos enden, werden wieder von der Liste gelöscht. Der Bund ist hier gefordert.