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26.3975 · Interpellation · 2026-06-19

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Eingereicht

Wortlaut

Die seit dem 19. Jahrhundert in Ägypten ansässigen Bahá'í sind durch staatlich geförderte Diskriminierung existenziell bedroht. Der Staat verweigert ihnen die Anerkennung als Rechtssubjekte: Ehen werden nicht anerkannt, wodurch Kinder ohne Rechtsstatus aufwachsen; Staatsbürgerschaft, Aufenthaltsrecht und Bildung werden vorenthalten, ebenso eine würdige Bestattung. Laut dem UN-Sonderberichterstatter werden damit „ihre Rechte sowohl im Leben als auch im Tod" missachtet. Systematische Überwachung und Verhöre verletzen zudem die Religions-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit.

Auch die Ahmadiyya-Gemeinschaft wird verfolgt – viele sind Gewalt, willkürlichen Inhaftierungen und Verschwindenlassen ausgesetzt. Die koptische christliche Gemeinschaft ist mit religiös motivierter Gewalt, Diskriminierung im Bildungswesen, Einschränkungen beim Tragen religiöser Symbole sowie geschlechtsspezifischer Belästigung konfrontiert.

  1. Teilt der Bundesrat die Auffassung des UN-Sonderberichterstatters, dass die Bahá'í in Ägypten staatlich angeordneten Diskriminierungen ausgesetzt sind, insbesondere in ihrem Recht auf Religionsfreiheit und den Rechten im Bereich des Personenstands?

  2. Hat der Bundesrat gegenüber Ägypten Bedenken zur Behandlung von Bahá'í, Ahmadiyya, koptischen Christen und anderen religiösen Minderheiten geäussert? Falls nein: Wie begründet er diese Zurückhaltung?

  3. Erachtet der Bundesrat die Einschränkungen gegenüber diesen Gemeinschaften als mit Ägyptens internationalen Menschenrechtsverpflichtungen, einschliesslich des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte, vereinbar?

  4. Welche konkreten Schritte unternimmt die Schweiz bilateral oder multilateral, um die Religionsfreiheit und den Schutz gefährdeter religiöser Minderheiten in Ägypten zu unterstützen?