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26.4051 · Motion · 2026-06-26

Justiz- und Polizeidepartement

Eingereicht

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die folgenden gesetzlichen Grundlagen anzupassen, damit Amtsgeheimnisverletzungen unter Wahrung der Medienfreiheit wirksamer aufgeklärt werden können.

1. Der Quellenschutz soll sich auf diejenigen Personen beschränken, deren Einbezug zur Gewährleistung der Medienfreiheit unmittelbar erforderlich ist (vgl. Art. 172 StPO).

2. Der Schutz vor Beschlagnahmung soll sich ebenso auf die entsprechenden Medienschaffenden beschränken und sich nicht auf die eigentlichen Geheimnisverletzer selbst erstrecken (vgl. Art. 264 StPO).

Eine Minderheit der Kommission (Fivaz Fabien, Sommaruga Carlo, Crevoisier Crelier) beantragt, die Motion abzulehnen.

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