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26.4057 · Motion · 2026-07-02

Eingereicht

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, das Verfahren für den Einigungsversuch nach Artikel 7j der Verordnung über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSV) näher zu regeln. Er sorgt dafür, dass die versicherte Person klar und umfassend über ihr Recht informiert wird, einen Gegenvorschlag einzureichen und ein Schlichtungsverfahren einzuleiten, und dass eine kohärente, transparente und einheitliche Beteiligung der versicherten Person gewährleistet ist, ohne dass dadurch das Verfahren verzögert wird. Der Bundesrat konsultiert vor der Umsetzung die zuständigen parlamentarischen Kommissionen.

Eine Minderheit (Glarner, Aeschi, de Courten, Graber, Gutjahr, Hess Erich, Thalmann-Bieri) beantragt, die Motion abzulehnen.