26.7032 · Fragestunde. Frage · 2026-03-03
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Am 17. Februar 2026 hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen entschieden, die Sömmerung in den Grenzregionen zu verbieten. Diese Präventionsmassnahme gegen die Lumpy-Skin-Disease betrifft 250 Betriebe, hauptsächlich in den Kantonen Genf, Waadt und Jura, sowie 6000 Rinder.
Angesichts der sofortigen Umsetzung der Massnahme: Welche kurzfristigen Begleitmassnahmen kann der Bund zusichern, um erhebliche wirtschaftliche Folgen für die betroffenen Tierhalterinnen und Tierhalter zu vermeiden?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)