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26.7102 · Fragestunde. Frage · 2026-03-04

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

- Kommen die Arbeiten zu Anpassungen bei der Zuteilung der Importrechte für Wein – Koppelung an Inlandleistungen gestützt auf Artikel 22 des Landwirtschaftsgesetzes – gemäss dem am runden Tisch vereinbarten Zeitplan voran, wonach ein Inkrafttreten dieser Massnahme auf den 1. Januar 2027 vorgesehen ist?

- Welche rechtlichen, technischen, administrativen oder durch die internationalen Verpflichtungen der Schweiz bedingten Faktoren könnten die fristgerechte Umsetzung behindern oder verzögern?

Schweizer Weinwirtschaft in der Krise. Wie geht es voran nach dem runden Tisch von August 2024 mit Bundesrat Parmelin und den Akteuren der Weinbranche? | Lexipedia | Lexipedia