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26.7155 · Fragestunde. Frage · 2026-03-09

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Konzessionierte Transportunternehmen sollten ab 2026 innerorts, ab 2030 ausserorts keine Rückerstattung der Mineralölsteuer mehr erhalten, ausser die Schifffahrt. Wegen der geplanten Aufhebung sind die Rückerstattungen in den Richtlinien 2019 zur Regulierungsfolgenabschätzung RFA nicht berücksichtigt. In der neuen CO2-Verordnung ist die Aufhebung jedoch nicht zu finden, auch nicht bei Anpassungen von Subventionen.
- Gilt für sie weiterhin Art. 18 des MinöStG?
- Wenn ja, warum?
- Wenn nein, was gilt?