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26.7168 · Fragestunde. Frage · 2026-03-10

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Nach der Publikation des Tarifentwurfs für das Folgejahr haben die medizinischen Fachgesellschaften lediglich fünf Wochen Zeit, um ihre Änderungsanträge zur Tarifversion des übernächsten Jahres einzureichen. Diese Frist ist zu kurz für eingehende Analysen.
- Warum wird keine längere Frist gewährt?
- Wie gewährleistet der Bundesrat kurzfristig, dass im Verfahren zur Tarifversion 2028 (Frist: 31. März 2026) ausreichend Zeit zur Verfügung steht?