26.7227 · Fragestunde. Frage · 2026-03-11
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Die vom Bundesrat vorgeschlagene freiwillige Rodung von Reben setzt bei der Inlandproduktion an, obwohl diese nur einen Drittel des Konsums in der Schweiz abdeckt.
Zudem werden damit die vollen Lagerbestände mit Wein aus den Ernten 2025 und 2024 nicht abgebaut.
Sollten die Flächen nicht beibehalten werden, solange die Massnahmen nach Artikel 22 LwG noch nicht ergriffen wurden?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)