26.7337 · Fragestunde. Frage · 2026-06-02
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Ende April 2026 kündigte das Bundesamt für Verkehr (BAV) eine Überarbeitung der Richtlinie zur minimalen Wirtschaftlichkeit im regionalen Personenverkehr (RPV) an. Die Richtlinie sieht einen neuen, deutlich höheren Schwellenwert zur minimalen Wirtschaftlichkeit vor: Für Bus- und Bahnangebote, die über einen Halbstundentakt hinausgehen, soll neu ein minimaler Kostendeckungsgrad von 30 Prozent vorgegeben werden.
Wird die 30-Prozent-Schwelle nicht erreicht, kann das Angebot beschränkt werden.
Das Parlament hat jedoch beschlossen, den RPV-Verpflichtungskreditzu erhöhen, um die Regionen zu unterstützen.