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92.308 · Standesinitiative · 1992-10-06

Erledigt

Wortlaut

Gestützt auf Artikel 93 Absatz 2 der Bundesverfassung beantragt der Kanton Schwyz, Artikel 24sexies Absatz 5 des Bundesverfassung sowie die dazugehörige Uebergangsbestimmung nach folgenden Grundsätzen abzuändern:

- der Schutz der Moore und Moorlandschaften von nationaler Bedeutung ist zu gewährleisten.

- die Grundsätze für die Abgrenzung der Schutzobjekte sowie die Schutzziele und-massnahmen sind in der Bundesgesetzgebung zu umschreiben. Der Schutz der Moore und Moorlandschaften ist mit anderen Staatszielen zu koordinieren; die Interessen einer ausgewogenen regionalwirtschaftlichen Entwicklung sowie einer dezentralen Besiedlung des Landes sind den Interessen des Schutzes der Moore und Moorlandschaften gleichzustellen.

- die Uebergangsbestimmung ist aufzuheben.

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